MAINZ – Bätzing-Lichtenthäler und Rösch begrüßen Änderung des Kommunalwahlgesetzes zugunsten von Menschen mit Behinderungen

MAINZ – Bätzing-Lichtenthäler und Rösch begrüßen Änderung des Kommunalwahlgesetzes zugunsten von Menschen mit Behinderungen – Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen Matthias Rösch begrüßten die Zustimmung des Landtags zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes hinsichtlich der Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen.

„Wir freuen uns, dass der Landtag für eine Änderung des Gesetzes gestimmt hat, sodass die Wahlrechtsausschlüsse schon für die Kommunalwahl im Mai beseitigt werden können. Das ist ein guter Tag für die Demokratie und die Menschen mit Behinderungen in unserem Land. Wir haben damit einen wichtigen Schritt für mehr Selbstbestimmung gemacht und einen Meilenstein zu mehr gesellschaftlicher Mitgestaltung von Menschen mit Behinderungen erreicht“, erklärten Bätzing-Lichtenthäler und Rösch.

Durch die Gesetzesänderung können in Rheinland-Pfalz Menschen mit Behinderungen mit einer gesetzlichen Betreuung in allen Angelegenheiten an den Kommunalwahlen am 26. Mai teilnehmen. Diese Neuregelung betrifft rund 2.200 Personen im Land. „Das Recht wählen zu dürfen ist ein wichtiges Grundrecht. Wir wollen, dass die Menschen mit Behinderungen jetzt bestmöglich unterstützt werden, auch tatsächlich an den Wahlen teilzunehmen“, betonte die Ministerin.

„Gemeinsam mit den Verbänden der Menschen mit Behinderungen habe ich mich als Landesbehindertenbeauftragter seit langem für die Streichung der Wahlrechtsausschlüsse eingesetzt. Umso mehr freue mich, dass diese Streichung jetzt in Rheinland-Pfalz so schnell nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Anwendung findet“, so Rösch. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar Wahlrechtsausschlüsse aufgrund rechtlicher Betreuung für verfassungswidrig erklärt.

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