MAINZ – Bätzing-Lichtenthäler: Die Pflegeversicherung braucht eine grundlegende Reform

MAINZ – Bätzing-Lichtenthäler: Die Pflegeversicherung braucht eine grundlegende Reform – „Die Pflegeversicherung hat die Situation für viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen fundamental verbessert. Ihre Einführung war ein sozialpolitischer Meilenstein“, sagte Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler anlässlich des 25jährigen Jubiläums der Pflegeversicherung in Deutschland. Die Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 war ein bedeutendes Ereignis in der Pflege. Seit dem 1. Januar 1995 zahlen die Versicherten Beiträge in die Pflegeversicherung ein. Erstmals zum 1. April 1995 konnten pflegebedürftige Menschen Leistungen zur häuslichen Pflege abrufen. Eine Inanspruchnahme von Leistungen zur stationären Pflege war ab dem 1. Juli 1996 möglich.

Vor der Einführung der Pflegeversicherung waren die Betroffenen finanziell in erster Linie auf sich alleine gestellt. Nur wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichten, trat die Sozialhilfe ein. Für viele Pflegebedürftige lag gerade darin eine große Hemmschwelle, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, selbst dann, wenn es eine gute Versorgung erfordert hätte.

Die regelmäßige Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen wurde von den Pflegebedürftigen schon damals als ungerecht empfunden. Denn die Leistungen aus den Alterssicherungssystemen, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, verloren vielfach ihre Sicherungsfunktion. Rentnerinnen und Rentner, die viele Jahre lang Beiträge in die Sozialversicherung eingezahlt hatten, waren im Pflegefall im Ergebnis denjenigen gleichgestellt, die keine Vorleistung an die Solidargemeinschaft geleistet hatten.

„In der Pflegeversicherung gibt es jedoch keine verlässliche Dynamisierung der Leistungen. Wir dürfen uns deshalb nicht auf dem Erreichten ausruhen, denn auch heute befinden wir uns wieder in einer Situation, die neue Lösungen erforderlich macht“, so die Ministerin weiter. Nachdem das Zweite Pflegestärkungsgesetz zum Jahr 2017 für viele pflegebedürftige Menschen eine Entlastung durch höhere Leistungen brachte, steigen die Eigenanteile, die die Pflegbedürftigen selbst aufbringen müssen, aktuell wieder deutlich an. Steigende Löhne für Pflegekräfte und bessere Personalausstattung werden dafür sorgen, dass sich diese Situation weiter verschärft. Denn um auch in Zukunft den Pflegeberuf für den Nachwuchs attraktiver zu gestalten, ist es erforderlich die Beschäftigungsbedingungen weiter zu verbessern. Dazu zählt ein flächendeckender Tariflohn und ausreichend gut ausgebildetes Personal in der Pflege.

„Schon heute sind aber zu viele pflegebedürftige Menschen ergänzend auf Sozialhilfe angewiesen. Dies entwertet nicht nur die Leistungen aus den Alterssicherungssystemen, sondern untergräbt auch die Legitimation der Pflegeversicherung selbst.“ Die Ministerin sprach sich vor diesem Hintergrund für eine Abkehr vom heutigen Prinzip der Pflegeversicherung aus, welches die Leistungen der Pflegeversicherung auf Festbeträge begrenzt.

„Ich weiß, dass grundlegende Reformen unseres Sozialsystems viel politische Energie und einen langen Atem erfordern. Die Einführung der Pflegeversicherung vor 25 Jahren hat jedoch gezeigt, dass solche Reformen möglich sind. Das sollte uns motivieren, mit Tatkraft daran zu arbeiten, die Pflegeversicherung zukunftsfest zu gestalten“, betonte Bätzing-Lichtenthäler.

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