MAINZ – Arbeitswelt Zukunft: Beschäftigung sichern, Qualifizierung fördern, Betriebsräte stärken
MAINZ – Arbeitswelt Zukunft: Beschäftigung sichern, Qualifizierung fördern, Betriebsräte stärken – Auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz fordert Rheinland-Pfalz den Bund auf, ein Transformationskurzarbeitergeld einzuführen. Zielsetzung dieser neuen Variante des Kurzarbeitergeldes ist die Beschäftigungssicherung und gleichzeitige Stärkung von Qualifizierung im Betrieb in der Transformation.
„Mit einer vorausschauenden Arbeitsmarktpolitik müssen wir den Veränderungen in der Arbeitswelt begegnen. Es gilt, die aktuellen Veränderungen und Herausforderungen der Arbeitswelt im bestmöglichen Ausgleich zwischen den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aktiv und zukunftsweisend zu gestalten“, sagte Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Bei einer Reihe von Betrieben wird es für eine eher längere Übergangszeit große betriebliche Umbauprozesse geben, die in manchen Branchen und Sparten auch mit erheblichen Produktionseinbrüchen einhergehen können. Die bisherigen Formen der Kurzarbeit und die Möglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes sind für die vor uns liegenden Herausforderungen des Wandels nicht ausreichend“, so die Ministerin.
Es gelte dort, wo das Auftragsvolumen an bestehenden Produkten und Dienstleistungen abnimmt und damit Arbeit wegfällt und sich gleichzeitig neue Beschäftigungschancen zeigen, Personal in den Betrieben zu halten und für kommende Aufgaben zu qualifizieren. Das Transformationskurzarbeitergeld soll Kurzarbeit und Qualifizierung bei Erhalt des Beschäftigungsverhältnisses verbinden und damit für größere Gruppen die Voraussetzung schaffen, Beschäftigung zu sichern und eine Weiterbeschäftigung nach einem betrieblichen Transformationsprozess zu ermöglichen.
„Die durch rasante technische Entwicklungen vorangetriebene Transformation erfordert aber auch eine Weiterentwicklung der Mitgestaltungsmöglichkeiten der Beschäftigten. Auch die Arbeitswelt von morgen braucht eine starke Beteiligung und Mitbestimmung. Um die Potenziale der Digitalisierung für nachhaltige wirtschaftliche und soziale Innovationen zu erschließen, müssen die Beschäftigten an den betrieblichen Veränderungsprozessen beteiligt werden und ihre Arbeitsbedingungen besser mitgestalten können. Hierfür muss das Betriebsverfassungsgesetzes fortentwickelt werden “, betonte Ministerin Bätzing-Lichtenthäler.
„Rheinland-Pfalz setzt sich dafür ein, die betriebliche und unternehmensbezogene Mitbestimmung an die Transformation anzupassen. Dazu benötigen wir zeitnah Vorschläge für die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Betriebsverfassungsgesetzes und eine Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Deshalb halten wir die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Gestaltung eines modernen Betriebsverfassungsgesetzes für eine Arbeitswelt der Zukunft für wichtig“, so Bätzing-Lichtenthäler.