MAINZ – Antrag auf Aufhebung des Sonntagsautowaschverbots – Wefelscheid fordert Anerkennung der heutigen Lebensrealität
MAINZ – Antrag auf Aufhebung des Sonntagsautowaschverbots – Wefelscheid fordert Anerkennung der heutigen Lebensrealität – Vorstoß sorgt laut Bericht „für Gelächter bei regierungstragenden Fraktionen der Ampel“ – Wefelscheid: „Diese Frage mit Gelächter abzutun ist Realitätsverweigerung“
Was in anderen Ländern ganz selbstverständlich möglich ist, bleibt den Bürgerinnen und Bürgern von Rheinland-Pfalz bisher verboten: Das Autowaschen an Sonn- und Feiertagen. Grund dafür ist das Sonn- und Feiertagsgesetz, welches dafür sorgen soll, dass an diesen Tagen der Alltag ruht und seines „werktäglichen Charakters entkleidet“ wird. Während früher vor allem der sonntägliche Kirchgang als Grund angeführt wurde, wird heutzutage von der Landesregierung vornehmlich auf den Ruhetag im Sinne des Arbeitsschutzes und der Erholung verwiesen.
Nun hat die Gruppe FREIE WÄHLER im Landtag einen Entschließungsantrag gestellt, um das Sonntagswaschverbot für vollautomatisierte Autowaschanlagen aufzuheben. Der Antrag wird am Donnerstag, den 11. Dezember 2025 im Plenum behandelt.
„Wir müssen uns den Entwicklungen der Gegenwart stellen und als Landtag anerkennen, dass die gesellschaftliche Realität heute eine andere ist als vor zwanzig oder dreißig Jahren“, so Stephan Wefelscheid, Landtagsabgeordneter aus Koblenz (Gruppe FREIE WÄHLER). „Und es ist unsere hocheigene Aufgabe als Gesetzgeber, so hat es auch das Verwaltungsgericht Mainz festgestellt, angepasst an die aktuellen Umstände und somit angepasst an die Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger die Ausgestaltung des Sonn- und Feiertagsschutzes vorzunehmen.“
Kurz bevor der Antrag zum Aufruf kommt, wird der Landtag auch über einen Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ladenöffnungsgesetz debattieren, mit dem der Betrieb von personallosen Grundversorgungs-Läden bis 150 Quadratmetern auch an Sonntagen ermöglicht werden soll. „Mit diesem Gesetzentwurf schafft die Landesregierung den exakt selben Ausnahmetatbestand wie in Bezug auf die vollautomatisierten Autowaschanlagen. In beiden Fällen braucht es kein Personal, beides läuft weitestgehend ohne Ruhestörung ab und beides entspricht schlicht den Bedürfnissen unserer Bürgerinnen und Bürger in der heutigen Zeit“, findet Wefelscheid.
Wie am 10. Dezember 2025 in einem Pressebericht zu lesen war, habe der Vorstoß „bei den regierungstragenden Fraktionen der Ampel für Gelächter“ gesorgt.
„Die Belange und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger sind ganz sicher kein Grund für Gelächter und ich war ehrlich enttäuscht, von einer solchen wirklichkeitsfremden Reaktion zu lesen“, so Wefelscheid. „Sollte auch die morgige Debatte mit einer solchen Herablassung geführt werden, wird sich das sicherlich auch auf die anstehenden Landtagswahlen auswirken. Denn es geht hier ja nicht nur alleine darum, ob man sonntags das Auto waschen darf oder nicht. Letztlich stellt sich hier die hochaktuelle Grundsatzfrage, welches Maß an Freiheit der Gesetzgeber seinen Bürgerinnen und Bürgern zugestehen muss und welche Einschränkungen in unserer Zeit überhaupt noch tragfähig sind. Diese Frage mit Gelächter abzutun und auf Gesetze und Urteile zu verweisen, die vor dem Hintergrund einer völlig anderen Lebensrealität entstanden sind, ist Realitätsverweigerung.“




















