Lückenlose Glasfaserversorgung auch in ländlichen Regionen
REGION – Programm des Bundes für Gigabit-Versorgung von Schulen, Krankenhäusern und Gewerbegebieten – Erwin Rüddel: Lückenlose Glasfaserversorgung auch in ländlichen Regionen – „Die Förderkriterien zur Glasfaserversorgung von Schulen, Krankenhäusern und Gewerbegebieten die nicht in ‚weißen Flecken‘ liegen sind durch ein Sonderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur geändert worden. Dies bedeutet auch bessere Chancen für die ländlichen Regionen, weil zukünftig nun alle genannten Einrichtungen, die bislang in einem ‚Graue Flecken-Gebiet‘ liegen, zügig ans Glasfasernetz angeschlossen werden“, teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel aktuell mit.
„Ich freue mich, dass meine frühzeitigen Hinweise auf bestehende Probleme bei der Glasfaserversorgung mit in das Sonderprogramm eingeflossen sind und ich auch hier positiv einwirken konnte“, erklärt der Abgeordnete. Bislang war eine Förderung dieser Einrichtungen nur möglich, wenn diese in den „weißen Flecken“ der Breitbandversorgung lagen. Einzige Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Markt keine entsprechende Anbindung zur Verfügung stellt.
Erwin Rüddel: „Wenn alle Beteiligten engagiert zusammenarbeiten, können wir noch in dieser Legislaturperiode bei den genannten Einrichtungen zu einer Vollversorgung mit Glasfaser kommen.“ Darauf hat Rüddel immer wieder und erfolgreich in Berlin eingewirkt. Durch die Gigabitanbindung von Schulen werde überdies die zentrale Voraussetzung geschaffen für den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung initiierten „DigitalPakt Schule“.
„Die Ausbaudynamik für Gigabitanschlüsse wird sich nochmals erhöhen. Dabei erwarte ich auch eine gesteigerte Ausbaubereitschaft für diese wichtigen Einrichtungen“, so Rüddel. Aus Effizienzgründen sollen die Antragsteller angehalten werden die Erschließung von Schulen und Krankenhäusern möglichst in einem Antrag zu bündeln.
Alle noch nicht in einem Förderverfahren befindlichen Kommunen werden motiviert, von der Bundesförderung zu profitieren und Anträge im Bundesförderprogramm sowie den Sonderprogrammen zu stellen. Alle Landkreise, in denen noch ein „weißer Fleck“ besteht, werden zeitnah durch den Projektträger des Bundesförderprogramms darüber informiert. Jeder Kommune wird über die Antragsdatenbank eine „Weiße-Flecken-Karte“ bereitgestellt, die sie direkt für das Markterkundungsverfahren nutzen kann.
„Das Sonderprogramm des Bundes für die Gigabit-Versorgung von Schulen, Krankenhäusern und Gewerbegebieten schafft die Grundlage für die angestrebte und erforderliche Verbesserung der Glasfaserversorgung insbesondere auch der ländlichen Regionen. Denn auch das gehört zur Grundversorgung und ist für die Qualität der Lebensverhältnisse existenziell wichtig“, bekräftigt Erwin Rüddel.