LUDWIGSHAFEN – Verfahren zur Besetzung der Stelle der stellvertretenden Direktorin / des stellvertretenden Direktors auf den Weg gebracht

LUDWIGSHAFEN – Verfahren zur Besetzung der Stelle der stellvertretenden Direktorin / des stellvertretenden Direktors auf den Weg gebracht

Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz hat das Verfahren nach Paragraph 44 Landesmediengesetz zur Besetzung der Stelle der stellvertretenden Direktorin / des stellvertretenden Direktors eingeleitet. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 3. November 2023.

Die Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz hat in ihrer 5. Sitzung am Montag, 9. Oktober 2023, das Stellenbesetzungsverfahren zur stellvertretenden Direktorin / zum stellvertretenden Direktor eingeleitet.

Das Gremium hat beschlossen, eine Findungskomission einzusetzen. Albrecht Bähr, Versammlungsvorsitzender der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, ist zugleich auch Vorsitzender der Findungskommission, der darüber hinaus die beiden stellvertretenden Vorsitzenden, Astrid Schmitt und Frank Frühauf, sowie die Vorsitzende des Rechts- und Zulassungsausschusses, Marlies Kohnle-Gros, und die Vorsitzende des Ausschusses für Jugendschutz und Medieninhalte, Elisabeth Vanderheiden, angehören.

Zu den Aufgaben der Stelle zählen die Vertretung des Direktors gemäß § 44 Absatz 2 des Landesmediengesetzes im Falle seiner Verhinderung, die juristische Verantwortung in medienrechtlichen Angelegenheiten sowie die Leitung des Teams Medienregulierung. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Weitere Informationen und die Profil-Anforderungen finden Interessierte unter www.medienanstalt-rlp.de.

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