Leserbrief zur Verunstaltung der Natur an der Bahnstrecke Neitersen
NEITERSEN – LESERBRIEF – Bahnstrecke gleicht einer „Verwüstung“ – „Blickt man zwischen Neitersen und Schönberg fahrend nach rechts auf das wunderschöne Wiedtal, wird man erschlagen von Bildern, die einen an die Zerstörungen des grausamen Artilleriefeuers von Verdun im Ersten Weltkrieg erinnern. Zerschlagene, zerborstene, zersplitterte Bäume und Sträucher im Zuge der Trasse der Westerwaldbahn, wohin man auch nur das Auge schweifen lässt. Wunden der Natur, zerstörtes Frühlingsbild einer an sich wunderschönen Landschaft. Mutmaßlich verursacht durch einen sogenannten Schlegelmäher, mit dem die Flora im Umfeld der Bahntrasse unter dem Siegel der sogenannten Verkehrssicherungspflicht des Bahnbetreibers Westerwaldbahn rücksichtslos und unverhältnismäßig geschädigt wurde. Unverständlich, dass man im Zuge einer Bahntrasse, auf der nur Materialtransporte und keinerlei Personenverkehr stattfindet, die Verkehrssicherungspflicht in der Abwägung zum Naturschutz dermaßen überhöht und alles kurz und klein schlägt. Und das in einem Landkreis Altenkirchen, der sich der Entwicklung eines sanften Tourismus mit Schwerpunkt Wandern und dem Naturschutz verschrieben hat. Schwer verständlich und für jeden, der das sieht, schwer erträglich. Auch im Hinblick auf unsere Kinder, denen wir Naturliebe und Naturschutz vorleben wollen und deren Lehrerinnen, Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher gerade hier unglaublich viel Mühe und Leidenschaft aufbringen. Dass es auch anders geht, sieht man, wenn man sich in diesem Streckenabschnitt die B 256 ansieht. Hier ist augenscheinlich mit Augenmaß und Sorgfalt ausgeforstet worden, wo es notwendig war, man hat aber dort sehr bewusst auch unmittelbar am Straßenrand gesunde und erhaltenswerte Bäume und Sträucher stehen lassen. Ich kann nur an alle Verantwortlichen in der Kreisverwaltung, der Unteren Naturschutzbehörde, der Oberen Naturschutzbehörde, in den Kommunen, bei NABU und Bund und vor allem bei der Westerwaldbahn selbst (immerhin einem Kreiseigenen Unternehmen!) appellieren, diesen Wahnsinn zu stoppen. Als allererste Schadensbegrenzungsmaßnahme sollte ein fachgerechter Rückschnitt der stark beschädigten Bäume und Sträucher erfolgen, um zumindest weitere Folgeschäden zu vermeiden. Walter Ohm, Eichen.“