Leistungen für Bildung und Teilhabe können ab sofort beantragt werden

KREIS – Leistungen für Bildung und Teilhabe können ab sofort beantragt werden –

Die kürzlich von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder aus sozial bedürftigen Familien können jetzt auch im Kreis Altenkirchen in Anspruch genommen werden. Familien, die vom Jobcenter „Hartz IV“- Leistungen erhalten, können entsprechende Antragsvordrucke unmittelbar beim Jobcenter anfordern, das auch für die Entscheidung über ihre Anträge zuständig ist. Ansprechpartner für Familien, denen Wohngeld oder Kinderzuschlag für Geringverdiener bewilligt wurde, ist hingegen die Kreisverwaltung. Die Antragsformulare können bei der Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 02681 / 812022 bestellt oder bei den Verbandsgemeindeverwaltungen bzw. der Stadtverwaltung Herdorf abgeholt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, die Formulare von der Homepage des Kreises www.kreis-altenkirchen.de herunter zu laden.

Die neuen Leistungen umfassen die Übernahme der Aufwendungen für Schul- und KiTa- Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten sowie 100 Euro pro Jahr für die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit persönlichem Schulbedarf (70 €uro zum 01. August und 30 €uro zum 01. Februar eines jeden Jahres). Versetzungsgefährdeten Schülerinnen und Schülern wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Nachhilfeunterricht finanziert. Im Falle der Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder KiTa werden die hierfür entstehenden Mehraufwendungen (Kosten des Mittagessens abzüglich 1,00 €uro Eigenanteil) vom Kreis getragen. Für die Mitgliedschaft in Vereinen, für Musikunterricht und die Teilnahme an Freizeiten wird bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ein monatlicher Bedarf von 10 €uro anerkannt. Eine rückwirkende Übernahme von entsprechenden Aufwendungen, die in der Zeit vom 01. Januar bis 31. März angefallen sind, ist nur dann möglich, wenn der entsprechende Antrag bis zum 30. April gestellt wird. Dies gilt nicht für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, die erstmals zum 01. August in Höhe von 70 €uro beansprucht werden kann.

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