LEIPZIG-MAINZ – 92. Gesundheitsministerkonferenz beschäftigt sich mit Digitalisierung im Gesundheitswesen
LEIPZIG-MAINZ – 92. Gesundheitsministerkonferenz beschäftigt sich mit Digitalisierung im Gesundheitswesen – Am Donnerstag, 06. Juni, endet die 92. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder in Leipzig. Auf Einladung des diesjährigen Vorsitzlandes berieten die für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder über wichtige Aspekte einer zukunftsfähigen, qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung aller Menschen und fassten zu zahlreichen Themen der Gesundheitspolitik Beschlüsse.
„Ich freue mich, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen in diesem Jahr Schwerpunktthema war“, hob die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler hervor. „Hier sehe ich eine große Chance für die medizinische Versorgung der Zukunft. So kann sie bei der Versorgung der älter werdenden Bevölkerung im ländlichen Raum helfen, räumliche Distanzen einfacher, schneller und ressourcenschonender zu überwinden. Es gilt, die Chancen der Telemedizin und digitaler Gesundheitsanwendungen stärker zu nutzen. Dafür müssen jetzt wichtige Weichen gestellt und die Telematik-Infrastruktur zügig ausgebaut werden.“ Dass dies gut gelingen könne, werde in Rheinland-Pfalz durch Modelle wie z.B. „Rheinland-Pfalz atmet durch! Telemedizin für die gesunde Lunge“ oder das Telemedizinische Schlaganfallnetzwerk Rheinland-Pfalz (TemeS-RLP) bestätigt.
Ein wichtiger Schlüssel für die Akzeptanz digitaler Lösungen sei, dass Gesundheits-Daten besonders geschützt werden, auch wenn sie z.B. durch frei verkäufliche Fitness-Armbänder erfasst werden. Dazu gehöre auch, dass die Nutzung solcher Produkte freiwillig bleibe. Niemand solle etwa durch eine sogenannte Bonusregelung in einem Krankenkassentarif beeinflusst werden, ein solches Produkt zu nutzen oder Zugriff auf seine Daten zu gewähren. Solche Bonusregelungen lehne ich ab“, unterstrich Bätzing-Lichtenthäler. „Zudem darf es keine pauschalen Einwilligungsklausen als Freibrief zur Datennutzung für alle möglichen Zwecke geben – vielmehr müssen die Nutzerinnen und Nutzer klar erkennen können, wozu sie ihre Einwilligung geben – z.B. bei einer freiwilligen Datenspende für die medizinische Forschung.“
Die Ministerin begrüßt in diesem Zusammenhang eine Reihe mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz neu geplanter Regelungen, über die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bei der GMK berichtete – zum Beispiel zum Anschluss der Apotheken und Krankenhäuser an die Telematik-Infrastruktur sowie zur Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte. „Wir als Gesundheitsminister der Länder fordern aber auch mehr Spielraum für innovative regionale Versorgungslösungen, die auf die Besonderheiten vor Ort ausgelegt sind.“ In einem gemeinsamen Beschluss in dieser Sache fordern die Länder den Bund deshalb dazu auf, regionale Experimentierräume mit einer geregelten Refinanzierung zu ermöglichen und gesetzlich abzusichern. Das Motto: Digital und innovativ mehr Regionalität wagen.
Ein weiteres zentrales und auch für Rheinland-Pfalz wichtiges Thema der GMK war eine bedarfsgerechte, flächendeckende und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung. Die Länder haben deutlich gemacht, dass sie den Strukturwandel in der Krankenhausversorgung konstruktiv gestalten und neben der regulären Investitionsförderung die Mittel des Krankenhausstrukturfonds für die Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten Versorgungsangebots nutzen wollen. Um die mit der Krankenhausstrukturreform forcierte Qualitätsentwicklung in den Krankenhäusern zu intensivieren, sollen die bisher umgesetzten Maßnahmen in den Ländern bilanziert werden. Zugleich wollen sich die Länder mit der zunehmenden Komplexität des Krankenhausvergütungssystems und darin bestehenden Fehlanreizen beschäftigen.
Auch die aktuelle Initiative der Deutschen Krankenhausgesellschaft für einen „Pakt für eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ wurde erörtert. „Ich habe die in diesem Pakt erklärte Bereitschaft der Krankenhausträger, sich auch in schwierige Strukturdiskussionen einzubringen und die Krankenhausversorgung gemeinsam bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, bei der Gesundheitsministerkonferenz ausdrücklich begrüßt. Ich halte einen zeitnahen Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Krankenhäuser zu diesen grundsätzlichen Fragen für sehr wichtig“, bekräftigte die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin. „Nach meiner festen Überzeugung können nur alle Partner im Gesundheitswesen gemeinsam – Krankenhäuser, Krankenkassen, ärztliche Verbände und Politik – nachhaltige und zukunftsfeste Strukturen für eine gute flächendeckende Versorgung entwickeln, die auch die gemeinsame Verantwortung gegenüber den Patientinnen und Patienten sowie den Beschäftigten berücksichtigt.“
Wesentliche Grundlage für eine gute gesundheitliche und pflegerische Versorgung sei auch eine ausreichende Zahl an gut qualifizierten und engagierten Beschäftigten in Gesundheit und Pflege. Derzeit liege jedoch in einigen Therapieberufen eine Fachkräftelücke vor, so die Gesundheitsministerin.
Sie sei deshalb froh über den gemeinsamen Entschluss aller relevanten Akteure in Rheinland-Pfalz, die Ausbildungskapazitäten auszubauen. Eine Hürde bilde dabei das von den Auszubildenden zu zahlende Schulgeld an den Privatschulen des Gesundheitswesens. „Den Beschluss der 92. GMK zur Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen begrüße ich deshalb ausdrücklich“, betonte Bätzing-Lichtenthäler. Die GMK bitte das BMG, im Rahmen des „Gesamtkonzepts Gesundheitsfachberufe“ eine bundeseinheitliche Regelung zur Schulgeldfreiheit für alle nichtakademischen Gesundheitsfachberufe bis Ende 2019 vorzulegen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen zu leisten.
Das könne eine wichtige Ergänzung zu der von der Landesregierung seit 2012 verfolgten Fachkräftesicherungsstrategie in den Gesundheitsfachberufen sein. In Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren wird ein Stufenplan umgesetzt, bei dem private, schulgeldpflichtige Gesundheitsschulen in die Trägerschaft eines Krankenhauses überführt werden. Dadurch können die Ausbildungskosten von den Krankenkassen refinanziert werden und das Schulgeld entfallen. Wie im Koalitionsvertrag auf Landesebene verankert, sei zudem die Schulgeldfreiheit für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten realisiert worden, so Bätzing-Lichtenthäler. Diese Strategie sei von Erfolg gekrönt, denn der Landesregierung sei es gelungen, die Schulgeldkosten für die bedarfsnotwendigen Ausbildungsplätze in der Physiotherapie in Rheinland-Pfalz in den letzten sieben Jahren um mehr als die Hälfte zu reduzieren.
Abschließend zeigte sich Bätzing-Lichtenthäler zufrieden damit, dass die Gesundheitsministerkonferenz auch zum Thema Steigerung der Impfquoten gegen Masern Anregungen aus Rheinland-Pfalz aufgenommen habe. Im Rahmen der beabsichtigten bundesgesetzlichen Regelung sollen auch Maßnahmen getroffen werden, um die Impfquoten bei Erwachsenen auszubauen. Dazu sei es wichtig, dass die vorhandenen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut aktualisiert würden.