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LANDKREIS NEUWIED – In den Verwaltungen des Kreises gilt 3G

LANDKREIS NEUWIED – In den Verwaltungen des Kreises gilt 3G – Einheitliche Regelung: Auch Besucher müssen ab Montag geimpft, genesen oder getestet sein

In den Rathäusern und kommunalen Verwaltungsgebäuden des Kreises Neuwied gilt 3G – ab Montag, 29. November, auch für Besucherinnen und Besucher. Darauf haben sich Landrat Achim Hallerbach, Oberbürgermeister Jan Einig und die Bürgermeister der sieben Verbandsgemeinden in einer Telefonkonferenz verständigt. Alle Besucher, unabhängig davon, ob sie einen festen Termin haben oder nicht, müssen dann am Eingang entweder ihr Geimpft-/Genesenen-Zertifikat vorzeigen oder einen aktuellen Test präsentieren. Dieser darf bei Betreten nicht älter als 24 Stunden sein und es muss sich um einen PCR- oder PoC-Test handeln (Labortest / zertifizierter Schnelltest). Ein Selbsttest – auch mit Onlinebescheinigung – reicht nicht aus.

„Diese Regelungen sind aufgrund der leider wieder rasant angestiegenen Infektionszahlen notwendig“, waren sich die Behördenleiter schnell einig. Sie verwiesen in diesem Zusammenhang darauf, dass die 3G-Regelungen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon ab Mittwoch, 24. November, am Arbeitsplatz gelten.

Eine aktuelle Übersicht über Testmöglichkeiten ist im Internet zu finden: https://corona.rlp.de/de/testen/

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