LANDKREIS ALTENKIRCHEN – Corona – Informationen der Kreisverwaltung Altenkirchen zum Corona-Virus

Corona – Informationen der Kreisverwaltung Altenkirchen zum Corona-Virus von Montag, 24. Januar 2022, Stand: 15 Uhr – 9.877 Infektionen im Kreis seit Pandemie-Beginn bestätigt – Hospitalisierungsinzidenz liegt bei 4,84

Seit Beginn der Pandemie wurden im Kreis Altenkirchen 9.877 Menschen positiv auf eine Infektion getestet. Das sind 180 mehr als am Sonntag. Als geheilt gelten 8.598 Menschen. Kreisweit sind aktuell 1.162 Personen positiv getestet. In stationärer Behandlung befinden sich 33 Frauen und Männer. Die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz liegt gemäß Landesuntersuchungsamt (LUA) Koblenz aktuell bei 4,84. Der Anteil von Omikron an den Corona-Virusmutationen liegt in Rheinland-Pfalz jetzt bei 93,8 Prozent.

Die aktualisierte Corona-Statistik für den Kreis Altenkirchen
7-Tage-Hospitalisierung (landesweit): 4,84
7-Tage-Inzidenz (landesweit): 672,0
7-Tage-Inzidenz Kreis: 511,3

Zahl der seit Mitte März 2020 kreisweit Infizierten: 9.877
Veränderung zum 23. Jan.: +180
Aktuell Infizierte: 1.162
Geheilte: 8.598
Verstorbene: 117
in stationärer Behandlung: 33

Der Überblick nach Verbandsgemeinden
Altenkirchen-Flammersfeld: 3.189
Betzdorf-Gebhardshain: 1.937
Daaden-Herdorf: 1.079
Hamm: 1.157
Kirchen: 1.509
Wissen: 1.006

Gesundheitsämter stellen Benachrichtigung für positiv Getestete und enge Kontaktpersonen um. Angesichts der Vielzahl der neuen Fälle im Zuge der Omikron-Welle können die Gesundheitsämter derzeit nicht mehr alle positiv getesteten Personen telefonisch benachrichtigen. Stattdessen sendet das Gesundheitsamt den infizierten Personen, deren PCR-Befunde dem Gesundheitsamt übermittelt wurden, unaufgefordert die Isolationsbescheinigung zu. Nach der Absonderungsverordnung ist dann jede Corona-positive Person verpflichtet, sich ab dem Tag der Testung selbstständig und unaufgefordert für zehn Tage in Isolation zu begeben. Dies gilt auch für Personen, die per Schnelltest von einer anerkannten Teststelle positiv getestet wurden. Diese sind aufgefordert, sich selbstständig um einen PCR-Testtermin zur Bestätigung des Befundes zu kümmern. Hausstandangehörige und enge Kontaktpersonen sind verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben. Ausgenommen davon sind diejenigen, die geboostert, frisch geimpft (bis drei Monate nach Zweitimpfung) oder genesen (bis drei Monate nach Genesung) sind und auch geimpfte Genesene. Infizierte Personen werden zudem gebeten, ihre Kontaktpersonen unmittelbar selbst zu informieren. Die Informationen, wer zum Beispiel als Kontaktperson gilt, wie lange eine Absonderung läuft oder aber wie diese vorzeitig beendet werden kann („Freitesten“), ist anschaulich und einfach verständlich auf www.corona.rlp.de zusammengefasst (https://corona.rlp.de/de/themen/uebersicht-quarantaene-und-einreise/absonderung-und-quarantaeneregelungen/).

Zur Erläuterung: Absonderung bedeutet, sich von anderen Personen zum Schutze der Allgemeinheit oder des Einzelnen vor ansteckenden Krankheiten fernzuhalten. Absonderung umfasst Quarantäne bei Verdacht auf eine Infektion und Isolation bei bestätigter Infektion mit dem Coronavirus.

Damit auch die Kontaktpersonen im Sinne der Absonderungsverordnung ihre entsprechenden Quarantänebescheinigungen erhalten, sind die Infizierten angehalten, die Kontaktpersonen per E-Mail an corona-hotline@kreis-ak.de zu melden. Die Meldung muss Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum und möglichst Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie das Datum des letzten Kontaktes enthalten. Unvollständige Meldungen können leider nicht bearbeitet werden. Den Kontaktpersonen werden dann durch das Gesundheitsamt unaufgefordert die Bescheinigungen über die Quarantäne zugesandt. Die Nachweise zum Ende von Isolation und Quarantäne erhalten die Betroffenen automatisch.

Bei individuellen medizinischen Fragen sollen sich Betroffene an ihren Hausarzt wenden. Bei allgemeinen Fragen wird darum gebeten, sich vor einer Kontaktaufnahme per Mail (corona-hotline@kreis-ak.de) über die geltenden Regelungen unter www.corona.rlp.de zu informieren. Aufgrund des aktuell hohen Aufkommens kann die Bearbeitung mehrere Tage in Anspruch nehmen.

Teststellen
Eine Liste aller Teststationen (mit Suchfunktion) führt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung unter: https://covid-19-support.lsjv.rlp.de/hilfe/covid-19-test-dashboard/

Impfstelle Westerwald-Sieg
In der Impfstelle Westerwald-Sieg in der früheren Graf-Heinrich-Realschule in Hachenburg (Am Schwimmbad 2) finden Erst- und Zweitimpfungen sowie Auffrischungsimpfungen („Booster“) für Erwachsene und Jugendliche ab zwölf Jahren statt. Eine Anmeldung über das Impfportal des Landes ist erforderlich: https://impftermin.rlp.de.

Die nächsten Impfbus-Termine in der Region (jeweils 9 bis 17 Uhr)

● 25. Jan.: Hüttenhaus (Casino), Schneiderstraße, 57562 Herdorf
● 26. Jan.: Stadthalle, Kirburger Straße 2, 56470 Bad Marienberg
● 27. Jan.: Stadthalle, Hellerstraße 30, 57518 Betzdorf
● 29. Jan.: Dreifachsporthalle, Glockenspitze, 57610 Altenkirchen
●   3. Feb.: Kulturwerk, Walzwerkstraße 22, 57537 Wissen
●   7. Feb.: Kulturwerk, Walzwerkstraße 22, 57537 Wissen
● 10. Feb.: Stadthalle, Hellerstraße 30, 57518 Betzdorf
● 17. Feb.: Schnelltestzentrum, Auf der Bitze 3, 57577 Hamm
● 22. Feb.: Stadthalle, Hellerstraße 30, 57518 Betzdorf
● 25. Feb.: Raiffeisenhalle, Steinstraße, 56593 Güllesheim
(Änderungen vorbehalten)

Alle Standorte der Impfbusse landesweit werden wochenaktuell online veröffentlicht: https://corona.rlp.de/de/impfbus/

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