KVHS startet neue Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher

ALTENKIRCHEN – Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und seine Umsetzung in Kindertagesstätten – KVHS startet neue Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher –

Mit dem Kurs „Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ startet die Kreisvolkshochschule Altenkirchen am Donnerstag, 26. August in die neue Fortbildungsbildungsreihe für Erzieherinnen und Erzieher. Die aktuellen Beispiele über Kindesmisshandlungen und Verwahrlosungen rütteln auf und zeigen überdeutlich, in welch schwierigem Arbeitsfeld pädagogische Fachkräfte stehen. Sie zeigen den Balanceakt zwischen dem Einsatz für das Kindeswohl auf der einen und dem Eingriff in das Elternrecht auf der anderen Seite. Angesichts der vielfältigen Herausforderungen benötigen Tagespflegepersonen, Erzieherinnen und Erzieher auch wirksame Unterstützung. Durch die Novellierung des KJHG, insbesondere die Aufnahme des § 8a SGB VIII in das Gesetz, wurde die Vorgehensweise im Falle einer Kindeswohlgefährdung standardisiert und somit weitestgehend festgelegt. Schwerpunktthemen der Fortbildung sind zum einen die Erläuterung der gesetzlichen Grundlagen sowie die Konsequenzen der rechtlichen Regelungen für die Kindertagesstätten. Die eintägige Fortbildung unter der Leitung von Matthias Marx findet in Altenkirchen statt, die Kursgebühr beträgt 20 Euro. Infos und Anmeldung bei der KVHS Altenkirchen, 02681 / 812211 oder kvhs@kreis-ak.de .

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