Kreisverwaltung bei Umsetzung der Trinkwasserversorgung im Recht
KREIS ALTENKIRCHEN – Kreisverwaltung bei Umsetzung der Trinkwasserversorgung im Recht – Ministerium bestätigt Vorgehensweise – Weitere Klärungen in Berlin – Der Widerstand der Brunneneigentümer im Friesenhagener und Wissener Land war bei so mancher Veranstaltung hautnah zu spüren. Neben der Tatsache an sich, dass neue Untersuchungen der Wasserqualität durchgeführt werden müssen, stand vor allem die Vorgehensweise der Kreisverwaltung in der Kritik. Dabei sind dem Landrat und der Kreisverwaltung keinerlei Verfehlungen anzukreiden. Es wurde alles getan, um einerseits die Verordnung umzusetzen und andererseits den betroffenen Bürgern möglichst wenig aufzubürden. Dies geht aus der Antwort des Ministeriums für Umwelt und Landwirtschaft auf eine kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Wäschenbach hervor: „Die Kreisverwaltung Altenkirchen ist ihren Aufgaben in der Trinkwasserüberwachung entsprechend den rechtlichen Vorgaben vollumfänglich nachgekommen. Der Parameterumfang wurde an die örtliche Situation angepasst und transparent kommuniziert.“ Ebenso werde die Kreisverwaltung im Zuge der Verantwortung differenzieren zwischen reinen Eigenversorgern und Betrieben mit Verkauf ländlicher Produkte. In dieser Frage hat das Gesundheitsamt eine Garantenstellung, so der Abgeordnete.
Weitergehend wird nach Auskunft der Landesregierung eine Übernahme der durch die Untersuchungen anfallenden Kosten, beispielsweise durch das Land, ausgeschlossen. Dem Staat obliegt zwar die Aufgabe unbelastetes Grundwasser zu gewährleisten, die Versorgung mit Wasser liegt jedoch bei den Städten und Gemeinden. Damit sind bei privater Eigenwasserversorgung die Betreiber selbst für die Einhaltung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung verantwortlich. „Der Unmut der Bürger ist nachvollziehbar, die lokale Politik bzw. die Kreisverwaltung ist jedoch der falsche Adressat. Als umsetzende Behörde hat diese Bestimmungen und Gesetze zu befolgen und auszuführen“, so Michael Wäschenbach. Dennoch werde er sich weiterhin für die Belange des „Bündniß unser Trinkwasser“ einsetzen, so wie er es auf einer Versammlung versprochen habe. Er stehe mit den Sprechern des Bündnisses in Kontakt. Die umfangreiche Antwort auf die kleine Anfrage zeige, dass in Rheinland Pfalz der Kreis Altenkirche nicht – wie vermutet – im Übermaß regiert habe, landesweit gebe es über 1.600 Trinkwasserversorgungsanlagen. Unbefriedigend sei nach wie vor die Kostenbelastung durch die Untersuchung, die die Verbraucher selbst zahlen müssten. Ein Anschluss an das öffentliche Wassernetz sei für den Einzelnen oftmals günstiger, müsse er doch neben den Untersuchungen für Investition, Betrieb und Unterhaltung der Anlagen selbst aufkommen.
Wäschenbach will gemeinsam mit Ortsbürgermeister Bruno Schuh aus Friesenhagen das Bündnis unterstützen und will auf eine Änderungsmöglichkeit der Trinkwasserverordnung hinarbeiten, diese wurde aber in Brüssel und Berlin auf den Weg gebracht. Insofern werde er als Mitglied des Petitionsausschusses den Bündnißvertretern vorschlagen, statt der von ihm unterstützen Petition beim Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz, noch eine Legislativeingabe in Berlin zu stellen.