Kreisjugendamt appelliert an alle Verantwortlichen karnevalistischer Veranstaltungen
NEUWIED – Jugendschutz an Karneval – Bald ist es wieder soweit: Mitte Februar erreicht die närrische Zeit ihren Höhepunkt. Das Kreisjugendamt appelliert an alle Verantwortlichen karnevalistischer Veranstaltungen, wie Karnevalsgesellschaften, Möhnenvereine, Gastwirte und Supermärkte besonders an Karneval ihrer Rolle als Vorbild für Kinder und Jugendliche gerecht zu werden.
Fastnacht, Fasching, Karneval. Unter vielen Namen ist die närrische Zeit traditionell gepflegtes Brauchtum. Natürlich gehören Spaß, gute Laune und Feierstimmung dazu. Jedoch ist in der Karnevalszeit der Alkoholmissbrauch leider weit verbreitet, besonders unter Kindern und Jugendlichen. Die Zahl der Alkoholvergiftungen von Kindern und Jugendlichen erreicht zur Karnevalszeit eine Hochphase. Kreisjugendpfleger Franlin Toma warnt vor Alkoholmissbrauch und Alkoholexzessen, die letztendlich der guten Stimmung ein schnelles Ende setzen. Wie wichtig und aktuell dieses Thema ist, zeigen die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichen Zahlen. Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2010 weniger Kinder im Alter von 10 bis 15 Jahren aufgrund akuten Alkoholmissbrauchs stationär im Krankenhaus behandelt. Ihre Anzahl je 100 000 Einwohner ging gegenüber 2009 um 5,5 Prozent zurück. Bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 15 und 20 Jahren hingegen stieg sie um 2,9 Prozent. Hier sind nicht nur Veranstalter und Ordnungsbehörden gefragt sondern das Wohl der Kinder und Jugendlichen sollte ein Anliegen aller Beteiligten sein. Das Jugendschutzgesetz bietet hierzu eine sehr wichtige und für alle klar verständliche Regelplattform. Seit dem 1. September 2007, dürfen Jugendliche unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit nicht mehr rauchen. Alkoholische Getränke dürfen weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Klare Vereinbarungen und die konsequente Einhaltung des Jugendschutzgesetztes bieten für alle Beteiligten die Möglichkeit, die närrische Zeit fröhlich und friedlich zu feiern. Natürlich soll auch an dieser Stelle hervorgehoben werden, dass in den letzten Jahren die Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Instanzen sich im Bezug auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetztes in der Karnevalszeit äußerst positiv weiter entwickelt hat. Schaffung alkoholfreier Angebote und Räume für Kinder und Jugendliche in der Karnevalszeit können gute Ansätze sein um den Jugendschutz erfolgreich umzusetzen. Aber nicht nur an Karneval sollten Fragen des Jugendschutzes wichtig sein. Jugendschutz sollte das ganze Jahr Thema sein. Das Kreisjugendamt beantwortet gerne Fragen rund um das Thema und hat Exemplare des Jugendschutzgesetztes. Kreisjugendpflege Neuwied Franlin Toma & Simone Höhner (Jugendarbeit und Jugendschutz), Telefon: 02631 – 803 -442, Email.: jugendarbeit@kreis-neuwied.de