KREIS NEUWIED – Kreisverwaltung bleibt am 1. April geschlossen

KREIS NEUWIED – Kreisverwaltung bleibt am 1. April geschlossen

In ihrer Beratungsrunde haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und –chefs der Länder beschlossen, die aktuellen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie bis zum 18. April 2021 zu verlängern und teilweise zu erweitern. Dies bedeutet, dass auch die derzeit geltenden Regelungen zum Dienstbetrieb in der Kreisverwaltung bis dahin unverändert weiter gelten.

Darüber hinaus wurde beschlossen, dass der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen verbunden werden. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engeren Sinn wird am Samstag geöffnet.

In Folge dieses Beschlusses bleiben die Kreisverwaltung sowie alle zugehörigen Außenstellen und Sekretariate der kreiseigenen Schulen am 1. April geschlossen.

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