KREIS ALTENKIRCHEN – Zwei Wochen Quarantäne für Einreisende
KREIS ALTENKIRCHEN – Zwei Wochen Quarantäne für Einreisende – Erwin Rüddel: Weitere Maßnahmen zur Unterbrechung der Infektionskette – „Die unionsgeführte Bundesregierung hat weitere Maßnahmen zur Unterbrechung der Infektionskette im grenzüberschreitenden Verkehr empfohlen. Die Maßnahmen dienen dazu, die Gefahr neuer Infektionsketten durch Rückkehrer aus dem Ausland zu minimieren und nicht erforderliche Einreisen zu vermeiden. Diese auch für den Landkreis Altenkirchen geltenden Beschränkungen sind analog zu den Beschränkungen von Freizeitaktivitäten und Reisen im Inland“, berichtet der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.
Der Parlamentarier verweist auf eine Mitteilung des Bundesinnenministeriums, der zufolge seit dem 16. März Einreisen nach Deutschland nur noch bei triftigem Einreisegrund und in wenigen Ausnahmefällen möglich sind. „Zu den Ausnahmetatbeständen gilt der Beschluss des Europäischen Rates vom 17. März. Die Rückreise von EU-Bürgern, Bürgern eines Schengen-assoziierten Staates oder langjährig in Deutschland wohnhaften Personen sowie deren Familien an ihren Wohnort bleibt demnach weiterhin möglich“, konstatiert Rüddel.
Weitere Ausnahmen gelten zum Beispiel für medizinisches Personal, Pendler, Diplomaten und weitere Personengruppen, die notwendige und unaufschiebbare Reisen unternehmen. Hingegen dürfen Reisende ohne triftigen Reisegrund nicht nach Deutschland einreisen.
Für Reisende, die nach einem mehrtägigen Aufenthalt im Ausland nach Deutschland einreisen, soll künftig eine zweiwöchige verbindliche Quarantäne angeordnet werden. „Hierzu werden derzeit zwischen Bund und Ländern einheitliche Kriterien abgestimmt. Eine entsprechende Anordnung auf der Grundlage von § 28 und § 31 Infektionsschutzgesetz wäre durch die Länder zu erlassen“, so der Bundestagsabgeordnete.
Ausnahmen sind für tägliche Pendler, dringende und kurzzeitige beruflich veranlasste Reisen (z.B. Geschäftsreisende, Servicetechniker), für Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter transportieren sowie für Reisende im Transit auf dem Weg in das Land ihres ständigen Aufenthalts vorgesehen.
„Die Bundespolizei überwacht im Rahmen der Grenzkontrollen und im Rahmen intensivierter Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen die Einhaltung der Einreisebeschränkungen und stimmt sich mit den Partnerbehörden im In- und Ausland eng ab“; bekräftigt Erwin Rüddel.