KREIS ALTENKIRCHEN – Schulbuchausleihe an Kreis-Schulen – Bestellungen ab 16. Mai möglich – Frist für Antrag auf Lernmittelfreiheit endet

KREIS ALTENKIRCHEN – Schulbuchausleihe an Kreis-Schulen – Bestellungen ab 16. Mai möglich – Frist für Antrag auf Lernmittelfreiheit endet

Wenn das Ende eines Schuljahres naht, ist die Schulbuchausleihe stets Thema. Die Kreisverwaltung weist aktuell auf Fristen für die Schulbuchausleihe gegen Gebühr und für die kostenfreie Ausleihe (Lernmittelfreiheit) hin.
Anmeldung bis 12. Juni
Am 16. Mai startet die diesjährige Schulbuchausleihe für die weiterführenden Schulen in Trägerschaft des Kreises Altenkirchen. Eltern, Sorgeberechtigte und volljährige Schülerinnen und Schüler haben bis zum 12. Juni die Möglichkeit, sich für eine Teilnahme an der gebührenpflichtigen Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2025/2026 anzumelden. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Die jeweilige Schule stellt hierzu einen Freischaltcode zur Verfügung, der es ermöglicht, online die entsprechende Schulbuchliste einzusehen und gebührenpflichtig Bücher zu bestellen.
Benutzerkonto anlegen!
Um Bücher im Rahmen der Ausleihe gegen Gebühr bestellen zu können, ist ein Benutzerkonto im Elternportal der Schulbuchausleihe des Landes Rheinland-Pfalz nötig. Eine Anleitung zum Anlegen eines solchen Kontos ist online verfügbar: https://secure3.bildung-rp.de/LMF_Elternportal Bei Bedarf gibt es Unterstützung für die Anmeldung durch die jeweilige Schule. Wichtig: Die Schulbuchausleihe findet schuljahresbezogen statt. Das heißt, dass für jedes Schuljahr eine neue Bestellung zu tätigen ist. Auch muss für jedes Kind eine separate Bestellung erfolgen.
Lernmittelfreiheit: Anträge bis 15. Mai möglich
Sorgeberechtigte, deren Kinder an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe teilnehmen und die Lernmittelfreiheit in Anspruch nehmen können, erhalten die Bücher kostenlos. Für diese Schülerinnen und Schüler ist keine zusätzliche Bestellung über das Internet erforderlich. Die Antragsfrist für die Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2025/2026 hat am 17. März begonnen, sie endet am 15. Mai. Anträge, die danach bei der Kreisverwaltung eingehen, können grundsätzlich nicht mehr bearbeitet werden.

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