KREIS ALTENKIRCHEN – „Mangel an allen Ecken und Enden“
KREIS ALTENKIRCHEN – „Mangel an allen Ecken und Enden“ – DGB Kreisverband Altenkirchen fordert höhere Hartz-IV-Regelsätze und höhere Löhne
Der DGB hat die geplanten neuen Hartz-IV-Regelsätze als „völlig unzureichend“ kritisiert. „Armut wird damit nicht überwunden, sondern zementiert“, erklärt der Vorsitzende des DGB-Kreisverbandes Altenkirchen Bernd Becker. Im Mai 2020 bezogen 5778 Menschen im Landkreis Altenkirchen Hartz-IV-Leistungen, darunter 1437 Kinder unter 15 Jahren.
Trotz der zum Jahreswechsel geplanten Erhöhung der Regelsätze liegt das Hartz-IV-Leistungsniveau bei 19 von 22 untersuchten Haushaltstypen unter der offiziellen Armutsrisikogrenze. Das ergab eine Analyse des DGB zum bundesdurchschnittlichen Hartz-IV-Leistungsniveau.
Nach dem Willen der Bundesregierung soll der Regelsatz für Alleinstehende zum 1. Januar 2021 von heute 432 Euro auf 446 Euro steigen und für Menschen in Paarbeziehungen von 389 Euro auf 401 Euro. Vorschulkinder sollen zukünftig 283 Euro erhalten, Kinder zwischen sechs und 13 Jahren 309 Euro und Jugendliche ab 14 Jahren 373 Euro. Dabei handelt es sich um eine grundlegende Neufestsetzung der Leistungen, zu der der Gesetzgeber alle fünf Jahre verpflichtet ist.
Laut DGB sind in den neuen Regelsätzen beispielsweise 1,64 Euro monatlich fürs Sparen auf eine Waschmaschine vorgesehen und für ein 13jähriges Kind für Essen und Trinken 3,98 Euro pro Tag sowie aufs Jahr gerechnet knapp 130 Euro für alle Sommer-, Winter-, Sport- und sonstige Schuhe.
Für Hartz-IV-Bezieher bedeuten die neuen Regelsätze: Sie sollen 13 Jahre auf eine Waschmaschine sparen. Das ist doch offensichtlicher Irrsinn und vollkommen wirklichkeitsfremd“, kritisiert Vorstandsmitglied Udo Quarz und kommentiert weiter: „Die niedrigen Beträge etwa für Ernährung und für Schuhe für schnell wachsende Kinderfüße zeigen, dass Hartz IV an allen Ecken und Enden Mangel bedeutet.“ Je länger der Leistungsbezug andauere, desto öfter komme es zu Unterversorgung und Ausgrenzung vom normalen Leben. Laut DGB beziehen im Landkreis Altenkirchen über 3.100 Menschen schon zwei Jahre und länger Hartz IV, darunter über 1.800 Menschen, die schon vier Jahre und länger von Hartz IV leben müssen. Quarz weist auf ein weiteres Problem hin: „Im Kreis Altenkirchen müssen viele Menschen aus ihrem ohnehin geringen Regelsatz noch Teile ihrer Mietkosten bewältigen, weil die Mieten in ihrer tatsächlichen Höhe vom Jobcenter nicht anerkannt sind. Hier ist Handlungsbedarf.“
Becker ärgert es, wenn die niedrigen Regelsätze mit Verweis auf Arbeitnehmer mit geringem Einkommen gerechtfertigt werden, wie es kürzlich Detlef Scheele, Chef der Bundesagentur für Arbeit, getan hatte. Becker: „Statt Geringverdienende und Hartz-IV-Bezieher gegeneinander auszuspielen, brauchen wir flächendeckend Tarifverträge und ein ausreichendes Einkommen für alle: Regelsätze, die für den Lebensunterhalt tatsächlich ausreichen und faire Löhne, die ein Einkommen deutlich oberhalb des Hartz-IV-Niveaus garantieren. Dazu brauchen wir einen Mindestlohn von 12 Euro und verbindliche Tarifverträge.“ Quelle: DGB