KREIS ALTENKIRCHEN – MAINZ – Über 300.000 Euro aus dem Dorferneuerungsprogramm für Projekte im Kreis Altenkirchen

KREIS ALTENKIRCHEN – MAINZ – Über 300.000 Euro aus dem Dorferneuerungsprogramm für Projekte im Kreis Altenkirchen – Aus dem Dorferneuerungsprogramm 2020 fließen Zuwendungen in einer Gesamthöhe von 322.100 Euro an neun Kommunen im Landkreis Altenkirchen. Diese Nachricht erhielten die Landtagsabgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Heijo Höfer jetzt auf Anfrage von Innenminister Roger Lewentz. Dabei handelt es sich um folgende Einzelmaßnahmen (in Klammern die zuwendungsfähigen Gesamtkosten):

Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld:

Ortsgemeinde Burglahr: 12.000 Euro für die Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation (15.037 Euro)

Ortsgemeinde Heupelzen: 72.600 Euro für die Umfeldgestaltung am neuen Dorfgemeinschaftshaus (119.287 Euro)

Ortsgemeinde Oberirsen: 12.000 Euro für die Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation (15.000 Euro)

Ortsgemeinde Pleckhausen: 24.000 Euro für die Platzgestaltung am Ehrenmal (39.630 Euro)

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain:

Ortsgemeinde Alsdorf: 12.000 Euro für die Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation (15.037 Euro) sowie weitere 9.000 Euro für die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes (12.531 Euro)

Ortsgemeinde Fensdorf: 12.000 Euro für die Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation (15.037 Euro) sowie weitere 9.000 Euro für die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes (11.246 Euro)

Ortsgemeinde Rosenheim: 10.000 Euro für die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes (11.683 Euro)

Verbandsgemeinde Wissen:

Ortsgemeinde Katzwinkel: 70.500 Euro für die Erweiterung und Umfeldgestaltung am Backes im Ortsteil Elkhausen (108.546 Euro)

Ortsgemeinde Selbach: 79.000 Euro für die Gestaltung des Dorfplatzes in der Ortsmitte (121.499 Euro)

Wie Bätzing-Lichtenthäler und Höfer mitteilen, liegen die Schwerpunkte der Dorferneuerung in der Innenentwicklung und Belebung der Ortskerne. Die beiden SPD-Politiker weisen darauf hin, dass einige Zuwendungen in zwei Teilbeträgen zu Lasten des laufenden und kommenden Haushaltsjahres ausgezahlt werden.

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