KREIS ALTENKIRCHEN – Land unterstützt Kreis Altenkirchen im Kampf gegen sehr hohe Inzidenz

KREIS ALTENKIRCHEN – Land unterstützt Kreis Altenkirchen im Kampf gegen sehr hohe Inzidenz – Schutzmaßnahmen für Bevölkerung werden verstärkt

Mit einer tagesaktuellen Inzidenz von 209,6 liegt der Kreis Altenkirchen den zweiten Tag in Folge über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200. Dies macht es erforderlich, zur Eindämmung des aktuell außergewöhnlichen Infektionsgeschehens, zum Schutz der Bevölkerung und mit Blick auch auf benachbarte Kommunen und den Rest des Landes, stärkere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die über die für die Inzidenz von 100 ohnehin vereinbarte Notbremse hinausgehen. Zusätzlich wird das Land den Kreis Altenkirchen mit weiteren Hilfsangeboten beim Kampf gegen Corona unterstützen.

Das weitere Vorgehen nach dem schon bisher intensiven Austausch ist dabei bestimmt von der weiterhin sehr hohen Inzidenz und dem Bestreben, möglichst wirkungsvolle Möglichkeiten des Einschreitens zu nutzen. Diese gliedern sich in vier Bereiche: eine verschärfte Allgemeinverfügung, vermehrte POC-Testungen in besonders vulnerablen Bereichen, weitere Unterstützung für das Gesundheitsamt und zusätzlich Impfdosen für eine zielgenaue Riegelimpfung.

Allgemeinverfügung

Die verschärfte Allgemeinverfügung wurde auf Bitte des Landrats vom Land erarbeitet. Der Landkreis wird sie heute erlassen und verkünden, sie tritt am morgigen Samstag in Kraft.

Die Allgemeinverfügung des Kreises Altenkirchen regelt insbesondere folgende Punkte, die über die aktuell geltende Allgemeinverfügung hinausgehen:

  • Einzelhandel: Buchhandlungen, Baumärkte, Blumengeschäfte, Gärtnereien, und Gartenbaumärkte dürfen nur im Rahmen des Einzel-Terminshoppings öffnen. Nach vorheriger Vereinbarung werden Einzeltermine vergeben, bei denen ausschließlich Personen, die demselben Hausstand angehören, gleichzeitig Zutritt gewährt wird. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung.
  • Friseure: Die bestehenden Regelungen werden um eine Testpflicht ergänzt.
  • Gottesdienste: Gottesdienste sind mit der Maßgabe zulässig, dass maximal eine Person pro 20 qm und insgesamt maximal 50 Personen teilnehmen.
  • Sport: Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen sind geschlossen. Sport im Freien ist nur alleine oder mit Personen des eigenen Hausstandes zulässig.
  • Fahrschulen: Die bestehenden Regelungen werden um eine Testpflicht ergänzt.
  • Musikschulen: Die bestehenden Regelungen werden um eine Testpflicht ergänzt. Gruppenunterricht ist untersagt.
  • Autofahren: Für Fahrten im privaten Kraftfahrzeug mit Personen aus verschiedenen Hausständen gilt für Mitfahrer eine Maskenpflicht.

Vermehrte POC-Tests in besonders vulnerablen Bereichen

In den Seniorenpflegeeinrichtungen des Landkreises gilt aufgrund der entsprechenden Landesverordnung aktuell ohnehin eine erweiterte Testpflicht. Diese besagt unter anderem, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens zweimal pro Woche getestet werden müssen.          Darüber hinaus wird mit Beginn der kommenden Woche eine tägliche Testung aller noch nicht geimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter empfohlen.

Gleiches gilt für noch nicht geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der Krankenhäuser sowie der Kitas im Landkreis. Zur Bewerkstelligung der zusätzlichen Testungen stellt das Land dem Landkreis zusätzliche POC-Tests zur Verfügung. Wenn notwendig, erfolgt zu den erweiterten Testungen eine Anordnung durch das Gesundheitsamt. Dieses ist darüber hinaus weiter gehalten, die Einhaltung der Hygienevorschriften in den Krankenhäusern zu monitoren.

Weitere Unterstützung für das Gesundheitsamt zur Erhöhung der Testkapazität

Dem Landkreis wird dringend empfohlen, Öffnungszeiten und Kapazität bei den PCR-Testungen zu erhöhen. Darüber hinaus ist es aus Sicht der Landesregierung geboten, kurzfristig einen Teil der im Gesundheitsamt eingesetzten beziehungsweise in Kürze zusätzlich eingesetzten Soldatinnen und Soldaten für zusätzliche PCR-Teststellen einzusetzen. Die Landesregierung wird eine zusätzliche Personalbedarfsanforderung des Landkreises an die Bundeswehr für einen Einsatz für PCR-Testungen unmittelbar befürworten. Parallel wird die Landesregierung einen weiteren Aufruf starten, um neben den bereits im Gesundheitsamt tätigen Landesbediensteten zusätzliche Unterstützung bereitzustellen.

Weitere zusätzliche Impfdosen für zielgerichtete Riegelimpfungen

Als zusätzliche Unterstützung des Landkreises in dieser Situation stellt die Landesregierung weitere zusätzliche Impfstofflieferungen in der kommenden Woche bereit. Diese zusätzlichen Impfdosen sollen auf Grundlage der Erkenntnisse vor Ort zielgerichtet im Sinne einer Riegelungsimpfung verimpft werden.

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