KREIS ALTENKIRCHEN – Elektronische Anmeldung beim Finanzamt erforderlich

KREIS ALTENKIRCHEN – Elektronische Anmeldung beim Finanzamt erforderlich

Damit Existenzgründer eine Steuernummer erhalten, benötigt das Finanzamt innerhalb eines Monats nach der Unternehmensgründung den sogenannten ,,Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Dieser enthält die Angaben zu den persönlichen Verhältnissen, zum Unternehmen und zu den zu erwartenden Einkünften beziehungsweise Umsätzen. Ab dem 01. Januar 2021 muss der Fragebogen elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.

Folgende Fragebögen zur steuerlichen Erfassung stehen für Unternehmensgründungen im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung ,,Mein ELSTER‘‘ (unter www.elster.de) nach Registrierung zur Verfügung:

–  – Aufnahme einer gewerblichen, selbstständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen)

–  – Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft

–  Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft

In diesen Fällen darf das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung künftig nur noch bei unbilligen Härten in Papierform akzeptieren.

Für die Gründung eines Vereins oder einer Körperschaft nach ausländischem Recht ist der Fragebogen dagegen weiterhin auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck in Papierform abzugeben.

Nähere Informationen zur elektronischen Anmeldung und zum Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung finden sich unter: https://www.lfst-rlp.de/service/vordrucke/sonstige/frageboegen-zur-steuerlichen-erfassung und im Flyer „Existenzgründer“, der sowohl im Internet abrufbar (https://www.lfst-rlp.de/service/broschueren-/-infomaterial) als auch in den Finanzämtern ausgelegt ist.

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