KREIS ALTENKIRCHEN – 63. Internationale Kfz-Beleuchtungsaktion 2019
KREIS ALTENKIRCHEN – 63. Internationale Kfz-Beleuchtungsaktion 2019 – Funktionierende und richtig eingestellte Fahrzeugbeleuchtung ist ein absolutes Sicherheits-Muss, nicht nur in der dunklen Jahreszeit. Daher wird die Beleuchtung bei jeder Hauptuntersuchung (HU) geprüft und die Plakette nur vergeben, wenn keine sicherheitsbeeinträchtigenden Mängel vorliegen.
Im Oktober jeden Jahres können Auto- und Lkw-Fahrer kostenfrei am Licht-Test teilnehmen und die Scheinwerferfunktionen, die Leuchtweiteregulierung, die rückwärtige Beleuchtungseinrichtung und das Bremslicht testen lassen. Organisatoren sind der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und die Deutsche Verkehrswacht (DVW) gemeinsam mit zahlreichen anderen Partnern. Schirmherr ist der Bundesminister.
Daher appelliert die Kreisverkehrswacht an alle Fahrzeugführer/innen, dass sie auch am Tage dafür Sorge tragen, optimal zu sehen und gesehen zu werden. Daher sollten sie – freiwillig – auch am Tag mit Abblendlicht fahren, aber auch darauf achten, dass ihre Sehkraft ungeschmälert ist. Sehen und gesehen werden – im Straßenverkehr kann dieses Motto Leben retten!
Die Aktion wird zwischen dem 1. und dem 31. Oktober 2019 durchgeführt. In diesem Zeitraum prüfen Kfz-Werkstätte und mobile Prüfstände die komplette Beleuchtungsanlage von Pkw, Motorrädern, Lkw und landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Nach bestandener Prüfung bzw. nach Behebung von Mängeln kommt der Prüfaufkleber „LICHTTEST 19“ auf die Windschutzscheibe. Dieser gilt bei den im gleichen Zeitraum durchgeführten Polizeikontrollen als Nachweis für eine überprüfte Lichtanlage. Davon profitieren alle Verkehrsteilnehmer: Der Licht-Test macht seit mehr als 60 Jahren die Straßen sicherer.
Zum Auftakt der diesjährigen Kfz-Beleuchtungs-Aktion ließ der Geschäftsführer der Westerwaldbus des Kreises Altenkirchen GmbH in Steinebach, Oliver Schrei, die Lichtanlage seines Dienst-Pkws in der Altenkirchener Autozentrale Sturm GmbH in Altenkirchen überprüfen.
Überprüft werden: • Fern- und Abblendlicht; • Nebel-, Such- und andere erlaubte Zusatzscheinwerfer; • Begrenzungs-/Parkleuchten; • Bremsleuchten; • Schlussleuchten; • Warnblinkanlage; • Fahrtrichtungsanzeiger und • Nebelschlussleuchte.
Im Landkreis Altenkirchen wird die Beleuchtungsaktion als Gemeinschaftsaktion von der Kreisverkehrswacht des Landkreises Altenkirchen e.V. (KVW), der Polizei, dem ADAC sowie der Kfz-Innung getragen. Fotos: R. Wachow
Foto: Oliver Schrei, ADAC: Dieter Enders, Ehrenvorsitzender des ADAC Mittelrhein e.V., Polizei: EPHK Hans-Christian Schlemm, Leiter der Polizeiinspektion Altenkirchen, Kreisverkehrswacht: Fred Henschel (Erster Vorsitzender), Mischa Katzwinkel (stellvertr. Vorsitzender) und Hartmut Brauer (Beisitzer).