„Krankenkassen müssen berechtigte Ansprüche auf Leistungen erfüllen“
BERLIN – „Krankenkassen müssen berechtigte Ansprüche auf Leistungen erfüllen“ – Erwin Rüddel kündigt Prüfung der Genehmigungspraxis an – „Die Meldungen über massenhaft abgelehnte Anträge auf Krankengeld und Reha-Maßnahmen, Hörgeräte und andere Hilfsmittel geben auch im Landkreis Altenkirchen Anlass zur Sorge und zu einer genauen Prüfung der Genehmigungspraxis der Krankenkassen“, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel. Rüddel sagt weiter: „Wenn hundertausende Anträge auf Reha und Krankengeld nicht bewilligt werden, wie dies die neueste Statistik des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ausweist, dann ist hier offensichtlich etwas nicht in Ordnung. Das Bundesgesundheitsministerium ist deshalb aufgefordert, eine genaue Prüfung des Sachverhalts vorzunehmen. Ich will auch nicht ausschließen, dass sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages mit der Sache befassen muss, falls sich die in der Öffentlichkeit erhobenen Beschwerden der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) bestätigen sollten. Die Kassen müssen berechtigte Ansprüche der Versicherten erfüllen. Das gilt sowohl für das Krankengeld und für Reha-Maßnahmen als auch für Hörgeräte und andere notwendige Hilfsmittel“, so der Abgeordnete weiter. Laut Pressemeldungen gab es im vergangenen Jahr in rund 1,5 Millionen Fällen von den einzelnen Kassen veranlasste MDK-Gutachten zu ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit. In 16 Prozent der Fälle urteilte der MDK, dass die Arbeitnehmer wieder arbeiten könnten. Bei fast 700.000 Prüfungen zu Reha-Leistungen kamen die MDK-Ärzte in 39 Prozent der Fälle zu dem Ergebnis, die medizinischen Voraussetzungen seien nicht erfüllt. Für Hilfsmittel wie zum Beispiel Hörgeräte wurden fast 500.000 Gutachten geschrieben, wobei es in 37 Prozent der Fälle negative Urteile gab.
Der Gesundheitspolitiker weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Kassen durch das neue Patientenrechtegesetz verpflichtet sind, innerhalb von drei Wochen über Anträge der Versicherten zu entscheiden. „Sollten die Kassen diese Vorschrift dahingehend interpretieren, dass sie Anträge ‚vorsichtshalber‘ erst einmal ablehnen, so würde das den Sinn des Gesetzes in sein Gegenteil verkehren. Deshalb werden wir die Praxis der Krankenkassen im Umgang mit den Anträgen ihrer Versicherten jetzt sehr genau unter die Lupe nehmen“, kündigt Rüddel weiter an. Unabhängig davon empfiehlt Rüddel den betroffenen Patienten/innen in jedem Fall einen möglichen Ablehnungsbescheid ihrer Kassen nicht einfach hinzunehmen: „Hiergegen kann selbstverständlich Widerspruch eingelegt werden, und der behandelnde Arzt kann ein zweites Gutachten einfordern. Zudem steht in solchen Fällen allen Bürgern die Unabhängige Patientenberatung Deutschlands mit Rat und Tat zur Seite“, so Erwin Rüddel.