Kradfahrer war mit ohne erforderliche Fahrerlaubnis, mit nicht angemeldetem und nicht versichertem Motorrad unter Drogeneinwirkung unterwegs.

URBACH – Kradfahrer war mit ohne erforderliche Fahrerlaubnis, mit nicht angemeldetem und nicht versichertem Motorrad unter Drogeneinwirkung unterwegs. –

Im Rahmen einer Streifenfahrt auf der L 266 wurde ein unbeleuchtetes Krad ohne Kennzeichnung festgestellt. Der Fahrer reagierte nicht auf Anhalteaufforderungen jeglicher Art. Vielmehr versuchte er sich durch Fahrmanöver in Richtung des Streifenwagens Platz zu verschaffen. In der Folge steuerte er sein Krad über den Gegenfahrstreifen und den anliegenden Straßengraben in ein Feld. Dort ließ er das Krad liegen und flüchtete zu Fuß über das Feld in Richtung eines Waldstücks. Hier konnte er im Wald gestellt werden. Nach einem Sturz ergriff er einen Ast und nahm eine bedrohliche Haltung gegenüber den „Verfolgern“ ein. Unmittelbar darauf konnte er jedoch zu Boden gebracht und sein anschließend folgender Widerstand durch einfache körperliche Gewalt gebrochen werden. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme stellte sich heraus, dass das Krad am Vortag erworben wurde und nicht zugelassen und somit nicht  versichert war. Zudem konnte er für das Fahrzeug (80er) keine Fahrerlaubnis vorweisen.
Darüber hinaus wies ein Mahsan-Test ein positives Ergebnis im Hinblick auf THC-Rückstände aus.

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