Kontaktaufnahme unter Alkoholeinfluss kostete Führerschein

HELMENZEN – Alkohol zum Vierten: Verkehrsunfall unter Alkoholeinwirkung, Fahrer missachtet die Vorfahrt und flüchtet anschließend zu Fuß –

Sonntagnacht gegen 01:19 Uhr ereignete sich auf der B 8, auf der Kölner Straße in Helmenzen, ein Verkehrsunfall mit Beteiligung zweier Fahrzeuge. Ein 29jähriger Mann aus dem Bereich Altenkirchen war auf der Kölner Straße aus Richtung Altenkirchen kommend in Richtung Weyerbusch unterwegs. Der 24jährige Unfallverursacher aus dem Westerwaldkreis wollte mit seinem Wagen aus dem Bornenweg in Helmenzen in die Kölner Straße einbiegen. Dabei missachtete er die Vorfahrt des 29jährigen und kollidiert mit dessen Wagen. Der 24jährige, im Wissen dass er alkoholisiert war, hatte nichts Besseres im Sinn als zu Fuß zu flüchten, sich von der Unfallstelle zu entfernen. Er wurde später in der Nacht von seiner Mutter der Polizei übergeben. Ein Alkotest bestätigte was schon die Zeugen angegeben hatten. Der Test ergab einen Wert von 1,20 Promille. Der Führerschein wurde eingezogen. Der Sachschaden beläuft sich auf 6.500 Euro.

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