KOBLENZ – Verwendung von Blaulicht und Martinshorn durch Privatfahrzeug
KOBLENZ – Verwendung von Blaulicht und Martinshorn durch Privatfahrzeug
Passanten meldeten der Polizei am Freitagabend, 07. Februar 2025, gegen 22.30 Uhr einen verdächtigen Mercedes, aus dem heraus ein blaues Blinklicht leuchtete und eine Art Martinshorn zu hören war. Außerdem sprach der Fahrer, über einen am Auto eingebauten Lautsprecher, einigen anderen Verkehrsteilnehmern an. Gesichtet wurde der Mercedes an der Moselbrücke und im Bereich der Altstadt und konnte letztendlich durch eine Streifenbesatzung am Deutschen Eck angetroffen und kontrolliert werden. Aufgrund einer Vielzahl von nicht erlaubten technischen Veränderungen an dem Pkw, wurde er sichergestellt. Gemäß § 52 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dürfen nur Fahrzeuge von Institutionen, wie z.B. Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienste, mit einem Blaulicht ausgestattet sein. Bei den weiteren Ermittlungen muss geprüft werden, ob das Verhalten des Fahrers sogar eine Straftat darstellt. Die Polizei Koblenz bittet, dass sich weitere Zeugen unter der Tel: 0261/92156-300 oder per Mail an pikoblenz1@polizei.rlp.de melden. Quelle: Polizei