KOBLENZ – ver.di fordert: Zweijährige bei der Betreuung nicht benachteiligen
KOBLENZ – ver.di fordert: Zweijährige bei der Betreuung nicht benachteiligen – Die Bertelsmann Stiftung bestätigt die Kritik am rheinland-pfälzischen Kita-Zukunftsgesetz. Bereits mit der Einführung des Rechtsanspruches für Zweijährige setzte Rheinland-Pfalz auf das Modell der für die Zweijährigen geöffneten Regelgruppe. Es konnten bis zu sechs Zweijährige in diese Gruppen aufgenommen werden, dafür gab es dann etwas mehr Personal. Der Personalzuwachs hatte aber nie dem Aufgabenzuwachs entsprochen. Die Erzieherinnen und Erzieher hatten das immer wieder kritisch angemerkt.
„Mit dem Kita-Zukunftsgesetz wird es künftig statt einer gruppenbezogenen Personalbemessung eine platzbezogene Personalbemessung geben. Aber die Anteile, die für zweijährige Kinder ausreichen sollen, genügen hinten und vorne nicht“, sagt Volker Euskirchen, ver.di-Landesfachbereichsleiter Gemeinden (beinhaltet den Sozial- und Erziehungsdienst). Der angekündigte Systemwechsel verunsichert nach ver.di-Auffassung Eltern, Träger und Personal. Die Bertelsmann Stiftung hat im heute veröffentlichen Ländermonitor für frühkindliche Bildungssysteme diese Kritik bestätigt. Die Bertelsmann Stiftung fordert, dass jüngere Kinder bei der gemeinsamen Betreuung mit älteren Kindern nicht zu benachteiligen sind. Handlungsbedarf stellt die Studie in diesem Punkt gerade in Rheinland-Pfalz fest.
„Dem Vorstand der Bertelsmann Stiftung Jörg Dräger ist uneingeschränkt zuzustimmen, wenn er sagt, dass die Personalausstattung in jeder Betreuungsform kindgerecht sein muss“, sagt Euskirchen. „Wir haben seit Beginn der Diskussion um eine Veränderung des rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten-Rechts eine deutliche Verbesserung der Fach-Kraft-Kind-Relation gefordert. Insbesondere bezogen auf die Zweijährigen gibt es noch viel zu tun!“ bemängelt er für die größte berufsständische Interessenvertretung der Erzieherinnen und Erzieher in Rheinland-Pfalz.
Ebenso ist es richtig, wenn die Bertelsmann Stiftung eine kostenfreie Ausbildung, eine angemessene Ausbildungsvergütung und eine Sozialversicherungspflicht für Auszubildende zur Erzieherin bzw. zum Erzieher fordert. Euskirchen sagt: „Das ist schon lange überfällig! ver.di macht nicht nur Tarifpolitik – ver.di ist die erste Ansprechpartnerin für alle Beschäftigten in den Sozial- und Erziehungsberufen.“