– Koalition will Klinikinfektionen eindämmen –
BERLIN – Koalition will Klinikinfektionen eindämmen –
Das Bundeskabinett hat aktuell den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze beschlossen. MdB Erwin Rüddel, der an der Erarbeitung des Gesetzentwurfs beteiligt war, nannte es „einen Meilenstein auf dem Weg zu besseren Hygienestandards in den deutschen Krankenhäusern“. Mit dem Gesetz, das noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden und bereits Mitte Juli in Kraft treten soll, werden die Voraussetzungen geschaffen, um die Hygienequalität in Krankenhäusern und bei medizinischen Behandlungen durchgreifend zu verbessern und die Infektionsrate deutlich zu reduzieren.
Rüddel, wies auf die zahlreichen Meldungen über infektionsbedingte Todesfälle in den vergangenen Monaten hin. Nach Einschätzung von Experten sind in Deutschland durch Klinikinfektionen jährlich zwischen 7.500 und 15.000 Todesfälle zu beklagen, die meist auf mangelnde Hygiene zurückzuführen sind. Darüber hinaus erkranken schätzungsweise jedes Jahr rund 400.000 bis 600.000 Patientinnen und Patienten an Infektionen, die im Zusammenhang mit einer medizinischen Maßnahme stehen.
Durch den Gesetzentwurf werden die Bundesländer verpflichtet, auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes Verordnungen zur Infektionshygiene und zur Prävention von resistenten Krankheitserregern in medizinischen Einrichtungen zu erlassen. Diese gelten nicht nur für Krankenhäuser, sondern auch für andere medizinische Einrichtungen. Der Standard der Länderverordnungen wird damit vereinheitlicht. Dadurch werde sichergestellt, dass sich Patientinnen und Patienten künftig auf bundesweit einheitliche Kriterien verlassen können. Die Krankenhäuser müssen Qualitätsberichte veröffentlichen, in denen die jeweiligen Hygieneergebnisse aufgeführt werden. Zudem stärke es die Informationsrechte der Bürger. Ferner sieht der Gesetzentwurf einen Expertenrat für sachgerechte Antibiotika-Therapie vor, der den Ärzten/innen Empfehlungen für Diagnostik und Antibiotika-Therapie unter Berücksichtigung der Infektionen mit resistenten Krankheitserregern geben wird. Diese Empfehlungen sollen rechtsverbindlichen Charakter erhalten. Leiterinnen und Leiter von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen werden ausdrücklich dazu verpflichtet, die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Präventionsmaßnahmen durchzuführen. Erwin Rüddel erklärte dazu: „Das ist ein wichtiger Durchbruch auf dem Weg zu einer durchgreifenden Verbesserung der Hygienestandards in Deutschland. Das Gesetz wird unserem Gesundheitswesen mehr Transparenz und mehr Qualität bei Hygiene und Versorgung bringen.“