Kind während der Autofahrt auf dem Schoß
MOLZHAIN „Kind auf dem Schoß“- ohne Kindersicherung befördert – Die Polizei traf am Dienstag, 04. August, um 09:45 Uhr, in der Betzdorfer Straße in Molzhain einen Autofahrer in seinem Fahrzeug an, in dem er während der Fahrt nicht angeschnallt war. Zur Überraschung der Polizeibeamten hatte der Mann seinen circa einjährigen Sohn auf dem Schoß, ebenfalls ohne Sicherung. Der Autofahrer, so die Polizei, sei sehr freundlich und geständig, gab aber mehrfach zu verstehen, dass diese Fahrten ein „morgendliches Familienritual“ seien.
Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Eine erkennbare Reue, die zum zukünftigen Unterlassen von derartigen Verstößen schließen lasse, sei nicht in Ansätzen erkennbar gewesen. Dieses Verhalten stellte einen nicht unerheblichen Verstoß gegen die Pflicht dar, dass Kinder entsprechend ihres Alters und Gewichtes während der Fahrt gesichert sein müssen. Die Polizei stellte eine Ordnungswidrigkeitenanzeige aus und übermittelt sie an die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer.