Kettenhausen wurde 1359 erstmals urkundlich genannt
KETTENHAUSEN – Drei große Ereignisse feierten die Kettehausener Bürger/innen in der ersten Hälfte diesen Jahres. Sie erarbeiteten eine beispielhafte Dorfchronik, erhielten ein ureigenes Ortswappen und feierten den urkundlichen Nachweis auf ein 650jähriges Bestehen der Ortschaft.
Heimatkundler Dieter Sommerfeld hatte die Kettenhausener und ihren Ortsbürgermeister vor Jahren auf eine Urkunde aus dem Jahre 1359 aufmerksam gemacht. Sommerfeld referierte im Rahmen der Jubiläumsfeier zu diesem Thema, der urkundlichen Beweislage zur Existenz Kettenhausens. 1357 wurden von Kaiser Karl IV. die Stadtrechte Altenkirchens bestätigt. Damit gab es ein Vogtgericht, ein Stadtgericht in Altenkirchen, in Birnbach dagegen das Hohe Gericht das über Leben und Tod urteilte. Eine Beglaubigungsurkunde wurde 1359 vom Vogtschultheis Lutz von Mehren, vom Vogtschöffen Rorich von Kettenhausen, das damals sich noch Kedinhusen schrieb und Rokil von Ölsen, damals hieß es Udilshusen, ausgefertigt und beglaubigt. Nach einem Verkauf des behandelten Erbes kam die Urkunde als Besitznachweis in das Archiv der Abtei von Marienstatt. Jetzt befindet sich diese Urkunde im Hauptstaatsarchiv Wiesbaden. In seinen weiteren Ausführungen ging Sommerfeld noch auf etliche urkundlich belegte Ereignisse in und um Kettenhausen. Sie schildern recht aufschlussreich das damalige Leben der Bevölkerung die über die Jahrhunderte einige Schwierigkeiten bewältigen musste. Sich immer wieder im Brennpunkt von kriegerischen Auseinandersetzungen, durchziehen Soldatengruppen oder Einquartierungen ausgesetzt sah. Es schildert aber auch die Wetterunbilden, die es nachweislich auch schon vor langer Zeit immer wieder gab. Der Wechsel von Herrschaften, der Adligen, der Kirchen und der Landeszugehörigkeit beeinflusste das Leben der Kettenhausener Landbevölkerung. (wwa) Foto: Wachow