„Keine potentielle Fachkraft zurücklassen“
BERLIN – Pflegeberufereform: „Keine potentielle Fachkraft zurücklassen“ – Der pflegepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Rüddel, sieht Chancen und Risiken im am Donnerstag abgeschlossenen Gesetz zur Reform der Pflegeberufe. Durch den demografischen Wandel gäbe es immer mehr multimorbide Pflegebedürftige in den Pflegeeinrichtungen und immer mehr ältere Kranke in den Krankenhäusern, so dass es wichtig sei, dass die Pflegekräfte Fachwissen auch aus den anderen Pflegebereichen besäßen. Dadurch könnten die Pflegekräfte auch flexibler als bisher die Arbeitsstätten wechseln. Der demografische Wandel habe allerdings auch zur Folge, dass es immer mehr zur betreuende Pflegebedürftige geben wird. Außerdem sei es durch die umfangreichsten Reformen seit Bestehenden der Pflegeversicherung in dieser Legislaturperiode zu einer deutlichen Ausweitung der Pflegeleistungen gekommen. Diese Faktoren führten beide dazu, dass in Deutschland künftig deutlich mehr qualifiziertes Pflegepersonal benötigen würde.
„Aktuell hat rund ein Drittel der Fachkräfte in der Altenpflege einen Hauptschulabschluss. Es war mein Herzensanliegen, den Hauptschülern – so wie bei der aktuellen Altenpflegeausbildung auch – den Zugang zur Ausbildung zu erhalten und sicherzustellen, dass auch nach wie vor eine realistische Chance besteht, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen“, erläutert der Pflegepolitiker. „Wir haben erreicht, dass alle diejenigen, die heute einen Abschluss schaffen, das auch in Zukunft schaffen. Denn wir können es uns nicht leisten, auf potentielle Fachkräfte zu verzichten und zudem kann es auch nicht Ziel dieser Ausbildungsreform sein, Hauptschüler in schlechter bezahlten Helfertätigkeiten zurückzulassen.“
Man habe es sich nicht leicht gemacht und zusammen um einen Kompromiss gerungen. Dabei bedankt sich der Pflegeexperte insbesondere bei seinem Kollegen Georg Nüsslein, der gemeinsam mit Prof. Lauterbach einen Kompromiss gefunden hab, dem man am Donnerstag gemeinsam zustimmen könne. Eine generalistische Ausbildung mit einem Vertiefungseinsatz in der Kranken-, Kinderkranken- oder Altenpflege sei ebenso möglich wie ein Wechsel nach zwei Jahren gemeinsamen Lernens in den spezialisierten Bereich der Alten- oder Kinderkrankenpflege.
Es gäbe nicht viele Gesetze, die so stark von der Ausgestaltung der dazugehörigen Verordnung abhängen wie dieses. „Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, die Verordnung unter Parlamentsvorbehalt zu stellen und den nächsten Deutschen Bundestag darüber abstimmen zu lassen. Dabei geht es ebenso um die konkrete Ausgestaltung der Ausbildungsinhalte wie um die Rahmenbedingungen der Ausbildung. So ist es mir unter anderem wichtig, dass sichergestellt ist, dass sich die Pflegeschüler flächendeckend in Deutschland frei für einen der oben skizzierten Wege entscheiden können“, so Rüddel. Dazu müssten dann beispielsweise in kleineren Pflegeschulen Kooperationen sichergestellt sein.
„Diese Reform wird uns auch nächstes Jahr noch beschäftigen und das ist gut so. Denn es steht sowohl die pflegerische Versorgung von hilfsbedürftigen Menschen auf dem Spiel als auch die berufliche Zukunft von zukünftigen Fachkräften. Dafür lohnt es sich, dass wir uns Zeit nehmen und sorgfältig abwägen bevor wir Regelungen beschließen“.