Keine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schächten erteilt
REGION – Opferfest im September – Ab Freitag 01. September feiern die muslimischen Bürger ihr alljährliches Opferfest, in der Regel verbunden mit der rituellen Schlachtung von Rindern, Schafen und Ziegen.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass im gesamten Kreisgebiet keine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schächten erteilt wurde und empfiehlt, die Schlachtung mit der erforderlichen Fleischbeschauung in gewerblichen Schlachtstätten durchzuführen. Viele Bürger muslimischen Glaubens machen von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch.
Schlachttiere unterliegen, entgegen der landläufigen Meinung, auch bei ausschließlich privatem Verzehr, der Fleischuntersuchungspflicht durch amtliches Personal.
Schaf- und Ziegenhaltungen sind, ebenso wie Rinder-, Pferde-, Geflügel- oder Bienenhaltungen und Gehegewild beim Veterinäramt anzumelden.
Weitere Meldepflichten gelten hinsichtlich der Tierseuchenkasse und dem Landeskontrollverband.
Nähere Informationen beim Veterinäramt der Kreisverwaltung unter Telefon: 02681-81-2834.