Kein Umzug des Verteidigungsministeriums!
BERLIN /BONN – MdB Sabine Bätzing-Lichtenthäler protestiert bei Bundeskanzlerin – Kein Umzug des Verteidigungsministeriums –
„Das Berlin/Bonn-Gesetz muss eingehalten werden“, fordert MdB Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Sie hat sich mit einem Schreiben an Bundeskanzlerin Dr. Merkel gewandt, indem sie sich für den Erhalt des Verteidigungsministeriums auf der Bonner Hardthöhe einsetzt. Sie wehrt sich vehement gegen die Pläne des Verteidigungsministers, den Dienstsitz des Ministeriums von Bonn nach Berlin zu verlegen. Im Schreiben an die Bundeskanzlerin legte sie ihre Gründe für den Erhalt der letzten sechs Bonner Bundesministerien dar. Ihrer Auffassung nach ist die bestehende Arbeitsteilung zwischen Bonn und Berlin nicht in Frage zu stellen. Sie beruht auf dem Bonn/Berlin-Beschluss vom 20. Juni 1991. Dieser Beschluss sieht den Erhalt des größten Teils der Arbeitsplätze der Bundesministerien in Bonn vor. Eine Verlegung des Verteidigungsministeriums würde nicht nur diese Relation zulasten Bonns verschlechtern, sondern auch gegen das Berlin/ Bonn-Gesetz verstoßen. „Die Frage einer Verlagerung des Verteidigungsministeriums ist für die Bürgerinnen und Bürger aus meinem Wahlkreis sehr bedeutend. Der Bund ist mit Abstand der größte Arbeitgeber der Region. Der Verlust von Arbeitsplätzen in der Region wäre die schmerzliche Folge. Das betrifft auch die Verbände und Institutionen, die den Standort Bonn gerade wegen der Ansässigkeit der jeweiligen Ministerien gewählt haben.“
„Das Berlin/Bonn-Gesetz muss eingehalten werden“, fordert MdB Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Sie hat sich mit einem Schreiben an Bundeskanzlerin Dr. Merkel gewandt, indem sie sich für den Erhalt des Verteidigungsministeriums auf der Bonner Hardthöhe einsetzt. Sie wehrt sich vehement gegen die Pläne des Verteidigungsministers, den Dienstsitz des Ministeriums von Bonn nach Berlin zu verlegen. Im Schreiben an die Bundeskanzlerin legte sie ihre Gründe für den Erhalt der letzten sechs Bonner Bundesministerien dar. Ihrer Auffassung nach ist die bestehende Arbeitsteilung zwischen Bonn und Berlin nicht in Frage zu stellen. Sie beruht auf dem Bonn/Berlin-Beschluss vom 20. Juni 1991. Dieser Beschluss sieht den Erhalt des größten Teils der Arbeitsplätze der Bundesministerien in Bonn vor. Eine Verlegung des Verteidigungsministeriums würde nicht nur diese Relation zulasten Bonns verschlechtern, sondern auch gegen das Berlin/ Bonn-Gesetz verstoßen. „Die Frage einer Verlagerung des Verteidigungsministeriums ist für die Bürgerinnen und Bürger aus meinem Wahlkreis sehr bedeutend. Der Bund ist mit Abstand der größte Arbeitgeber der Region. Der Verlust von Arbeitsplätzen in der Region wäre die schmerzliche Folge. Das betrifft auch die Verbände und Institutionen, die den Standort Bonn gerade wegen der Ansässigkeit der jeweiligen Ministerien gewählt haben.“