Kein Aprilscherz – Angetrunken, Unfall, Unfallflucht und keine Fahrerlaubnis
ALTENKIRCHEN – Unfallflucht unter Alkoholeinfluss – Ein Pickup-Fahrer befuhr am Mittwochvormittag, 01. April, um 11:40 Uhr die Bundesstraße 8 aus Richtung Michelbach kommend in Richtung Ortsmitte Altenkirchen. In der Frankfurter Straße kam er in Höhe des Anwesens Hausnummer 46 vermutlich infolge nicht angepasster Geschwindigkeit und Alkoholeinflusses nach links von der Fahrbahn ab. Er überfuhr auf dem Grundstück drei massive Betonmauerpfosten und eine Hecke. Die Pfosten und Teile der Hecke wurden vom Fahrzeug mit auf die Frankfurter Straße geschleift. Der Wagen verschwand anschließend in der Karlstraße. Die Polizei Altenkirchen stellte kurze Zeit später das Fahrzeug auf dem Parkplatz des Finanzamtes fest. Der 49jährige Fahrer wurde in der Nähe angetroffen. Bei der Überprüfung stellten die Beamten Alkoholeinfluss fest. Der Atemtest ergab einen Wert von 0,67 Promille. Es wurde eine Blutprobe entnommen. Der Führerschein konnte nicht sichergestellt werden, da der bereits entzogen worden war. Den Sachschaden beziffert die Polizei mit circa 6.000 Euro.