Kabinettsbeschluss zum Pflegeberufereformgesetz

BERLIN – Kabinettsbeschluss zum Pflegeberufereformgesetz –Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 13. Januar, den von Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe und Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe beschlossen. Der pflegepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Erwin Rüddel MdB äußerte sich dazu: „Im Entwurf des Pflegeberufsgesetzes begrüße ich vor allem die geplante Schulgeldfreiheit in der Ausbildung. Gerade in der Altenpflege war es ein großes Ärgernis, dass jedes Land andere Regelungen hat und Altenpflegeschüler teilweise selbst für ihre Ausbildung aufkommen müssen.

Je länger ich mich allerdings mit der Generalistik auseinandersetze, desto mehr Probleme sehe ich für die Altenpflege. Diese Herausforderungen müssen wir im Gesetzgebungsverfahren erst lösen, bevor das Pflegeberufsgesetz verabschiedet werden kann. Die parlamentarischen Beratungen zum Pflegeberufsgesetz werden jetzt beginnen, nachdem sich das Bundeskabinett mit dem Entwurf befasst hat und der Gesetzentwurf an den Bundesrat geleitet wurde, d.h. wir stehen erst am Anfang der parlamentarischen Diskussion. Es gibt die feste Zusage, dass nach der ersten Lesung im Deutschen Bundestag die zugehörige Verordnung vorgelegt wird, so dass diese in aller gebotenen Sorgfalt geprüft werden kann, bevor das parlamentarische Verfahren abgeschlossen wird.

Wichtig ist mir dabei vor allem, dass sichergestellt ist, dass keiner der drei Berufszweige der Pflege schlechter gestellt wird, d.h. fachspezifische Ausbildungsinhalte dürfen nicht verloren gehen. Zudem muss es möglich sein, dass die Ausbildung mit jedem Schulabschluss absolviert werden kann. Diese Punkte wurden uns vom Bundesgesundheitsministerium fest zugesagt. Erst, nachdem die Regierungsfraktionen sich mit der Verordnung einverstanden erklären, wird es zur zweiten und dritten Lesung im Deutschen Bundestag, und damit zum Abschluss des Verfahrens, kommen.“

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