Jugendhilfeausschuss beriet den Jugendhilfeetat

NEUWIED – Jugendhilfeausschuss beriet den Jugendhilfeetat für das Jahr 2014 – Hallerbach: Land entzieht sich weiterhin der Verpflichtung – weitere Einnahmeausfälle von 900.000 Euro – „Insgesamt ist festzustellen, dass die Personalkosten für Kindestagesstätten mittlerweile etwa 50 Prozent des gesamten Jugendhilfeaufkommens im Landkreis Neuwied darstellen. Der weitere große Kostenblock ist die Hilfe zur Erziehung, gefolgt von der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Minderjährige und junge Erwachsene“, so zieht der 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach das Fazit in der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses. Im Mittelpunkt standen die Beratungen der Haushaltsansätze für den Bereich der Familien- und Jugendhilfe.

Im Jahr 2014 erwartet das Kreisjugendamt ein Ausgabevolumen von ca. rund 22  Millionen Euro. Darin nicht enthalten ist die Kostenerstattung, die der Landkreis Neuwied für das Jugendamt der Stadt zusätzlich zu leisten hat. Die Personalkosten in Kindertagesstätten stellen zugleich auch einen ständig weiter wachsenden Posten im Jugendhilfeetat des Kreisjugendamtes dar. Für das Jahr 2013 wird mit einer Steigerung von 1,6 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr kalkuliert. Hier wirkt sich zum einen der Ausbau des Betreuungsangebotes in Kindertagesstätten mit dem bevorstehenden Rechtsanspruch ab Vollendung des ersten Lebensjahres im August 2013 aus. Zum anderen wurde allerdings deutlich, dass sich die Einführung der Elternbeitragsfreiheit für den Landkreis Neuwied zu einem Zuschussgeschäft entwickelt.

„Da das Land Rheinland-Pfalz nicht sämtliche Einnahmeausfälle ausgleicht, die sich aus der Einführung der Elternbeitragsfreiheit ergeben, fehlten nach der endgültigen Abrechnung allein im Etat 2012 eine Summe von mehr als 600.000 Euro“, die der Kreis aus seinem eigenen Haushalt ausgleichen musste“, erklärte Achim Hallerbach gegenüber dem Jugendhilfeausschuss. Bei den Hilfen zur Erziehung war zum einen festzustellen, dass sich die erhebliche Zahl an Hinweisen auf Gewährung von Kindern, die das Kreisjugendamt Neuwied erhält, auch in der Nachfrage nach Hilfen niederschlägt. „In etwa bis zu 40 Prozent der Fälle, in denen das Kreisjugendamt einem Hinweis auf Kindeswohlgefährdung nachgeht, muss im Anschluss eine Hilfe eingesetzt werden“, ergänzt der Leiter des Kreisjugendamtes, Jürgen Ulrich.

Auffällig ist in der Entwicklung des Jugendhilfeetats auch der Aufwand für den Einsatz von sogenannten Integrationshelfern in Schulen, die aus Mitteln der Jugendhilfe zu finanzieren sind. Hier ist der Aufwand von rund 12.000 Euro im Jahre 2007 kontinuierlich gestiegen. Für das Jahr 2014 kalkuliert der Kreis hier mit Ausgaben in Höhe von 415.000 Euro. Durchgängig nachteilig wirkt sich eine Zuständigkeitsreglung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für den Landkreis Neuwied aus: Allein im Jahr 2012 muss das Kreisjugendamt Neuwied neun kostenintensive Heimfälle übernehmen, nach dem die Eltern der betroffenen Kinder in den Landkreis Neuwied gezogen sind. Jürgen Ulrich: „Dem gegenüber stehen nur wenige Fälle, in denen das Kreisjugendamt eine laufende Hilfe abgegeben konnte und insofern auch finanziell entlastet wurde“. In der Diskussion im Jugendhilfeausschuss wurde deutlich, dass es sich damit auch nicht um einen einmaligen Effekt handelt, sondern die konstant hohe Anzahl an Fallübernahmen den Jugendhilfeetat jeweils über mehrere Jahre belastet.

Wenig zufriedenstellend ist aus Sicht des 1.Kreisbeigeordneten Achim Hallerbach auch die Beteiligung des Landes Rheinland-Pfalz. Nachdem das Land Rheinland-Pfalz im Jahr 2002 seine Beteiligung an den Kosten für Hilfen zur Erziehung zurückgefahren hatte, ist der dem Kreisjugendamt Neuwied zur Verfügung stehende Anteil kontinuierlich gesunken. „Während ehemals das Land Rheinland-Pfalz 25 Prozent der Kosten für Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe übernommen hat, decken die Zuwendungen des Landes nunmehr gerade noch 13,85 Prozent dieser Aufwendungen. Anders ausgedrückt: Würde der Landkreis Neuwied noch die Beteiligung des Landes Rheinland-Pfalz vor 2002 erhalten, hätten wir im Jahr  eine Mehreinnahme von 980.000 Euro“, unterstreicht Hallerbach. Aktuell hat das Land einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, mit dem die Landesbeteiligung an den Hilfen zur Erziehung eingefroren wird. Damit gehen den kommunalen Jugendämtern in Rheinland-Pfalz künftig ca. weitere eine Million Euro im Jahr an Landeszuschüssen verloren, die ebenfalls im kommunalen Haushalt fehlen.

Mit Blick in die Zukunft wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass die hohe Zahl von Fallübernahmen natürlich auch in den nächsten Jahren nachwirken wird. Ebenso ist durch den Ausbau des Platzangebotes in Kindertagesstätten mit weiter steigenden Aufwendungen zu rechnen. In der Diskussion wurde deutlich, dass auch hier letztlich nur eine insgesamt bessere Finanzausstattung der Kommunen helfen kann. „Die Erwartungshaltung an die rheinland-pfälzische Landesregierung bezüglich des neuen kommunalen Finanzausgleichs ist zu Recht hoch“, betont der 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach. Waren doch nicht zuletzt die konstant steigenden Ausgaben der Kommunen für Sozialausgaben Anlass für das sogenannte Neuwieder Urteil, mit dem das Land Rheinland-Pfalz zu einer Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung verpflichtet wurde.

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