Jahresversammlung des MGV „Eintracht“ Weyerbusch/Hasselbach
WEYERBUSCH – Einladung zur Jahreshauptversammlung des MGV Weyerbusch/Hasselbach – Der MGV „Eintracht“ Weyerbusch-Hasselbach lädt seine Mitglieder und Interessenten zu seiner Jahreshauptversammlung am 18. Januar, ab 19:30 Uhr, im Hotel „Sonnenhof“ in Weyerbusch ein.
Tagesordnung:
Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden; Annahme der Tagesordnung sowie Mitteilung über eventuell eingegangene Anträge
Jahresbericht und Kassenbericht 2013
Aussprache zu den Berichten
Bericht der Kassenprüfer; Entlastung des Vorstandes auf Antrag der Kassenprüfer
Änderung der Satzung des MGV „Eintracht“ Weyerbusch-Hasselbach
Bestätigung der Wahl des Geschäftsführers des MGV
Beschlussfassung über vorliegende Anträge
Veranstaltungen 2014
Verschiedenes
Vereinsmitglieder können bis zum 16. Januar eventuelle Änderungswünsche zur Tagesordnung und Anträge zur Mitgliederversammlung beim Vorstand stellen. Ein Antrag ist schriftlich zu stellen und muss einen Antragstext mit ausführbarem Inhalt haben. Der Antrag ist spätestens in der Mitgliederversammlung vom Antragsteller zu begründen. Der Vorstand prüft die Zulässigkeit des Antrages und setzt diesen auf die Tagesordnung zur Mitgliederversammlung. Bei der Abstimmung über einen Antrag ist über den weitest gehenden Antrag zuerst abzustimmen. Wer der weitest gehende Antrag ist, bestimmt der Versammlungsleiter. Bei Zweifeln hierüber entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit darüber, welcher Antrag von mehreren Anträgen der weitest gehende Antrag ist. Dringlichkeitsanträge sind unzulässig. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder der „Vereinigten Chöre „Eintracht“ Weyerbusch-Hasselbach e.V.“ gemäß Satzung. Die Beschlussfähigkeit ist mit Zusammenkommen der Versammlung gegeben.




















