Jahreshauptversammlungen der „Vereinigten Chöre „Eintracht“ Weyerbusch-Hasselbach
WEYERBUSCH – Jahreshauptversammlungen der „Vereinigten Chöre „Eintracht“ Weyerbusch-Hasselbach e.V.“, des „Förderkreises der Vereinigten Chöre „Eintracht“ Weyerbusch-Hasselbach e.V.“ und des Jugendchores „Singermans Friends“. –
Zur gemeinsamen Jahreshauptversammlung der Vereinigten Chöre „Eintracht“ Weyerbusch-Hasselbach e.V., des Förderkreises der Vereinigten Chöre und des Jugendchores „Singermans Friends“ werden alle Mitglieder und Interessenten eingeladen. Die Versammlungen finden am 14. März, ab 19:00 Uhr im Kaminzimmer des Hotels „Sonnenhof“ in Weyerbusch.
Tagesordnung:
Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden;
Annahme der Tagesordnung sowie Mitteilung über eventuell eingegangene Anträge Aussprache zu den Jahresberichten der Mitgliedschöre Kassenberichte;
anschließend Aussprache.
Bericht der Kassenprüfer:
Entlastung des Vorstandes auf Antrag der Kassenprüfer bezüglich „Vereinigte Chöre“ und für den Förderkreis bezüglich Singermans Friends ist das bereits erfolgt.
Fortsetzung Jahreshauptversammlung Singermans Friends,
Antrag und Abstimmung über die Wiederaktivierung des Chores;
bei Zustimmung: Vorstandswahlen:
a) Wahl eines Versammlungsleiters
b) Wahl eines 1. Vorsitzenden
c) Wahl eines 2. Vorsitzenden
d) Wahl eines Schriftführers
e) Wahl eines Kassierers
f) Wahl von Beisitzern
Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge
Verschiedenes
Fortsetzung Jahreshauptversammlung des Förderkreises
Antrag des Vorstandes auf Auflösung des Förderkreises
Abstimmung über den vorliegenden Antrag
a) Bei Zustimmung zum Auflösungsantrag: Bestimmung von Liquidatoren
b) Bei Nichtzustimmung: Neuwahlen des Vorstandes:
1) Wahl eines Versammlungsleiters
2) Wahl eines/einer 1. Vorsitzenden
3) Wahl eines/einer Geschäftsführers/ Geschäftsführerin
4) Wahl eines Pressereferenten/einer Pressereferentin
5) Wahl von Beisitzern
6) Wahl von zwei Kassenprüfern
Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge
Veranstaltungen/Vorhaben 2014
Verschiedenes
Fortsetzung Jahreshauptversammlung Vereinigte Chöre
Antrag des Vorstandes auf Auflösung der Vereinigten Chöre
Abstimmung über den vorliegenden Antrag
a) Bei Zustimmung zum Auflösungsantrag: Bestimmung von Liquidatoren
b) Bei Nichtzustimmung: Neuwahlen des Vorstandes:
1) Wahl eines Versammlungsleiters
2) Wahl eines/einer 1. Vorsitzenden
3) Wahl eines/einer Geschäftsführers/ Geschäftsführerin
4) Wahl eines Pressereferenten/einer Pressereferentin
5) Wahl von Beisitzern
6) Wahl von zwei Kassenprüfern
Beschlussfassung über vorliegende Anträge
Veranstaltungen 2014
Verschiedenes
Vereinsmitglieder der jeweiligen Gruppierung können bis zum 12. März eventuelle Änderungswünsche zur Tagesordnung und Anträge zu den Mitgliederversammlungen beim Vorstand stellen. Ein Antrag ist schriftlich zu stellen und muss einen Antragstext mit ausführbarem Inhalt haben. Der Antrag ist spätestens in der Mitgliederversammlung vom Antragsteller zu begründen. Der Vorstand prüft die Zulässigkeit des Antrages und setzt diesen auf die Tagesordnung zur Mitgliederversammlung. Bei der Abstimmung über einen Antrag ist über den weitest gehenden Antrag zuerst abzustimmen. wer der weitest gehende Antrag ist, bestimmt der Versammlungsleiter. Bei Zweifeln hierüber entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit darüber, welcher Antrag von mehreren Anträgen der weitest gehende Antrag ist. Dringlichkeitsanträge sind unzulässig.
Stimmberechtigt sind je nach Teil der Jahreshauptversammlung nur Mitglieder der „Vereinigten Chöre „Eintracht“ Weyerbusch-Hasselbach e.V.“, des „Förderkreises der Vereinigten Chöre „Eintracht“ Weyerbusch-Hasselbach e.V.“ und des Jugendchores „Singermans Friends“ gemäß Satzung. Die Beschlussfähigkeit jeder der Mitgliederversammlungen ist mit Zusammenkommen der Versammlung gegeben.