ISB bietet Haftungsfreistellung beim ERP-Gründerkredit

Logo ISBMAINZ – ISB Mittelstandsförderungsprogramm: 50prozentige Haftungsfreistellung für kleine und mittlere Unternehmen – Eine 50prozentige Haftungsfreistellung ist jetzt auch im ERP-Gründerkredit RLP möglich. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) erweitert den zinsverbilligten ERP-Gründerkredit RLP auf Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen, deren Beginn der Geschäftstätigkeit nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt.

Das Programm richtet sich an Unternehmen, die Investitionen zur Festigung ihrer Unternehmensgründung planen. Die Haftungsfreistellung kann für die Hausbank gewährt werden, sofern das Unternehmen in der Regel seit drei Jahren besteht bzw. über eine Unternehmenshistorie mit aussagefähigen Jahresabschlussunterlagen von zwei Geschäftsjahren verfügt. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 250.000 Euro für solche Investitionskredite.

„Mit der Haftungsfreistellung durch die ISB ermöglichen wir Unternehmen eine einfachere Finanzierung und stärken unsere Position als Finanzierungs- und Risikopartner der Hausbanken“, erklärt Dr. Ulrich Link, Mitglied des Vorstandes der ISB. „Aufgrund unserer guten Refinanzierungsmöglichkeiten als Anstalt des öffentlichen Rechts können wir den Zins des auf dem ʻERP-Gründerkredit Universellʻ der KfW basierenden Programms noch weiter reduzieren.“ Hierdurch stärke die ISB ihre Eigenständigkeit und entlaste den Landeshaushalt. Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank. Weitere Informationen erhalten Interessierte im Internet unter www.isb.rlp.de oder telefonisch unter 06131 6172-1333.

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