Infos zur Flurbereinigung in Feldkirchen und Rodenbach

FELDKIRCHEN/RODENBACH – Infos zur Flurbereinigung in Feldkirchen und Rodenbach – Grundstückseigentümer sind eingeladen und können abstimmen – Am Mittwoch, 23. Mai, ab 19:00 Uhr, wird in der Aula der Blindenschule in Neuwied-Feldkirchen eine Informationsveranstaltung sowie eine Akzeptanzabfrage zum Bodenordnungsverfahren Feldkirchen/Rodenbach durchgeführt. Nach der Eröffnung durch Neuwieds Bürgermeister Michael Mang referieren Vertreter des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Westerwald – Osteifel (DLR) und des Forstamtes Dierdorf zum Thema Bodenordnung/Flurbereinigung im Bereich Feldkirchen/Rodenbach. Insbesondere auf die geänderten Verfahrensvorschriften wird dabei eingegangen und offene Fragen zum Thema beantwortet.

Die Flurbereinigung, die auch in den angrenzenden Ortsgemeinden Leutesdorf und Hammerstein betrieben wird, reduziert die Anzahl der Grundstücke und verbessert somit die Möglichkeit für eine Bewirtschaftung der Flächen. Zugleich wird dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich verbessert. Dies stellt häufig im kleinparzellierten Privatwald ein Problem dar. Im Rahmen des vorgesehenen Flurbereinigungsverfahrens wird auch der Waldwegebau gefördert, die Erschließung aller Flächen und der Erholungsfaktor aller Beteiligten verbessert.

Allerdings werden solche Boden­ordnungs­ver­fahren ge­mäß Beschluss der Landes­re­gier­ung nur noch durchgeführt, wenn sie mit einem hohen Nutzen für die Agrar-/Forststruktur und den ländlichen Raum verbunden sind. Die letztendliche Entscheidung, ob ein be­an­tragtes Verfahren genehmigt wird, ist dem zuständigen Mini­steri­um nach einer zuvor durchgeführten Wirt­schaft­lichkeitsberechnung vorbehalten. Damit ein solches Verfahren überhaupt eingeleitet werden kann, müssen mindestens 70 bis 75 Prozent der Grund­stücks­eigentümer dies befürworten.

Wünschenswert ist deshalb eine rege Beteiligung der rund 340 Grundstückseigentümer in diesem Bereich an der Informationsveranstaltung am 23. Mai, denn im Anschluss wird ein vereinfachtes Eigen­tümerbeteiligungsverfahren durchgeführt. Jeder Eigentümer hat dann die Möglichkeit mittels eines Stimm­zettels entsprechend seines Flächenanteils und mit jeweils einer Stimme an dieser wichtigen Entscheidung mitzuwirken.

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