Hospiz- und Palliativgesetzes verabschiedet

Berlin 15.05.10 - 4028BERLIN – Chancen für bessere ärztliche Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen konsequent nutzen – Das neue Hospiz- und Palliativgesetzes, das im Kabinett verabschiedet wurde, trägt deutlich zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen bei. Dieser Auffassung ist Erwin Rüddel, Berichterstatter für Pflege der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und begrüßt ausdrücklich diese Regelung. Der Pflegeexperte setzt sich schon seit längerem für eine bessere ärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen ein. „Rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen sind auf Hausbesuche angewiesen. Ich freue mich, dass der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Gröhe für diese Menschen bessere Versorgungsstrukturen schafft“, so der Abgeordnete, der aber auch wesentliche Verbesserungen darin für die Arbeitsbedingungen von Pflegemitarbeitern sieht. „Ziel muss es sein, dass Pflegekräfte und Patienten in stationären Einrichtungen medizinische Hilfestellung und Unterstützung erhalten, wenn sie sie brauchen. Das vermindert Krankenhausaufenthalte und nimmt Stress von Patienten und der Pflege“, so Erwin Rüddel

Die ärztliche Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen soll dadurch verbessert werden, dass stationäre Pflegeeinrichtungen künftig Kooperationsvereinbarungen mit vertragsärztlichen Leistungserbringern abschließen sollen. Dies war bisher lediglich fakultativ als Möglichkeit im Gesetz verankert, ohne dass es hierfür Anreizsysteme oder Verpflichtungen gab. Jetzt sollen die Einrichtungen zukünftig die Zusammenarbeit mit den Ärzten aktiv koordinieren. Zudem wird die Teilnahme von Vertragsärzten an solchen Kooperationsverträgen finanziell gefördert. Dadurch sollen vollstationäre Pflegeeinrichtungen eine koordinierte Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft gewährleisten, um die medizinische Versorgung in den Einrichtungen zu verbessern.

Der Bundestagsabgeordnete fordert deshalb die Träger der Pflegeeinrichtungen auf, alle nötigen Vorbereitungen zu treffen, um schnellstmöglich Kooperationsvereinbarungen abzuschließend. „Außerdem sind die Kassenärztlichen Vereinigungen aufgefordert, ihre Mitglieder rechtzeitig entsprechend zu informieren und zu motivieren“, so der Gesundheitspolitiker. Die Länder sollten dann auch ihrer Dienstaufsichtspflicht gegenüber den KVen nachkommen, damit es nach Rechtskraft des Gesetzes zu einer nachhaltigen Verbesserung der medizinischen Versorgung in Pflegeheimen kommt.

„Nach den Verbesserungen der pflegerischen Versorgung und dem begonnenen Bürokratieabbau in der Pflege ist jetzt mit der optimierten medizinischen Versorgung von Pflegebedürftigen eine weitere Stufe in unserer Pflegereformagende in Angriff genommen worden“, freut sich der Pflegepolitiker.

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