Hinweise zur Stichwahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde am 15. Oktober

ALTENKIRCHEN – Hinweise zur Stichwahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde am 15. Oktober – Am Sonntag findet die Stichwahl zum Bürgermeister zwischen den beiden Bewerbern Fred Jüngerich und Torsten Löhr statt.

Hierzu einige kompakte Informationen: 1: Wird den Bürgerinnen und Bürgern eine neue Wahlbenachrichtigung zugesandt? Nein, die Wahlbenachrichtigung zur Wahl am 24. September behält ihre Gültigkeit. Bringen Sie diese Wahlbenachrichtigung zur Stichwahl ins Wahllokal mit. Wenn Sie nicht mehr im Besitz der Wahlbenachrichtigung sind, reicht es aus, wenn Sie dem Wahlvorstand im Wahllokal Ihren Personalausweis vorlegen.

Wenn ich schon einmal Briefwahl für die Wahl am 24. September beantragt habe, muss ich für die Stichwahl erneut einen Antrag stellen? Wenn Sie beim Briefwahlantrag angekreuzt haben, dass der Antrag gleichzeitig für eine eventuelle Stichwahl erfolgen soll, werden Ihnen die Briefwahlunterlagen automatisch zugesandt.

Kann ich extra für die Stichwahl Briefwahl beantragen? Ja, das geht. Der Antrag kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung mündlich (nicht telefonisch), schriftlich (auch z.B. per Email) oder elektronisch gestellt             werden.

Bei Beantragung per Email sind der Name, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) anzugeben. Soweit vorhanden, soll die Angabe der Wählerverzeichnis- sowie der Wahlbezirksnummer, die der Wahlbenachrichtigung entnommen werden können, erfolgen. Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden.

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