Hinweise der Kreisverwaltung zum Opferfest

ALTENKIRCHEN – Hinweise der Kreisverwaltung zum Opferfest am Montag, 12. September – Ab Montag, 12. September, feiern die muslimischen Mitbürger ihr alljährliches Opferfest, in der Regel verbunden mit der rituellen Schlachtung von Rindern, Schafen und Ziegen. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass im gesamten Kreisgebiet keine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schächten erteilt wurde und empfiehlt, die Schlachtung mit der erforderlichen Fleischbeschau in gewerblichen Schlachtstätten durchzuführen. Viele Mitbürger muslimischen Glaubens machen von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch.

Schlachttiere unterliegen, entgegen der landläufigen Meinung, auch bei ausschließlich privatem Verzehr, der Fleischuntersuchungspflicht durch amtliches Personal. Schaf- und Ziegenhaltungen sind, ebenso wie Rinder-, Pferde-, Geflügel- oder Bienenhaltungen und Gehegewild beim Veterinäramt anzumelden.

Weitere Meldepflichten gelten hinsichtlich der Tierseuchenkasse und dem Landeskontrollverband. Die Mitarbeiter des Veterinäramtes sind unter der Telefonnummer 0 26 81- 81 28 34 erreichbar.

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