Hilfe und Unterstützung für Familien durch Landes- und Bundesstiftung

MAINZ – Hilfe und Unterstützung für Familien durch Landes- und Bundesstiftung – Durch die Landesstiftung „Familie in Not – Rheinland-Pfalz“ und die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ erfahren schwangere Frauen und Familien in Notsituationen einen großen Unterstützungsbedarf. – Die Landesstiftung legt den Fokus auf Alleinerziehende und kinderreiche Familien in einer außergewöhnlichen Notlage, während die Bundesstiftung finanzielle Hilfen an schwangere Frauen vergibt, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Bei beiden Stiftungen müssen Anträge in Zusammenarbeit mit sozialen Beratungsstellen eingereicht werden. So ist sichergestellt, dass die finanziellen Hilfen nachrangig und zugunsten einer Gesamtlösung eingesetzt werden.

„Es ist ein zentrales Anliegen, dass die bewilligten Stiftungsmittel möglichst zu einer umfassenden und dauerhaften Problemlösung beitragen. Gut 90 Prozent der Hilfesuchenden bekommen letztlich eine finanzielle Unterstützung aus Stiftungsmitteln. Die Hilfen sind dabei so vielfältig wie die Notlagen der schwangeren Frauen und der Familien. Mehr als jede sechste Schwangere in Rheinland-Pfalz wird mit Mitteln aus der Bundesstiftung unterstützt.“, betont Detlef Placzek, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.

Die Aktivitäten der Stiftung dienen jedoch keineswegs nur als finanzielle Unterstützung, sondern sie helfen den lokalen Beratungsstellen ihre Zielgruppe besser erreichen bzw. längerfristig binden zu können. In vielen Fällen ist der Stiftungsantrag  im Bereich Frühe Hilfen ein wichtiger Türöffner, um Familien mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf begleitend zur Seite zu stehen.

Auch aktuelle gesellschaftspolitische Entwicklungen haben direkt und unmittelbar Einfluss auf die Stiftungsarbeit. So ist es nicht verwunderlich, dass der Zuzug von schutzsuchenden Menschen in Rheinland-Pfalz insbesondere die Bundesstiftung nicht nur durch die gesteigerten Antragszahlen vor neue Herausforderungen stellt.

Beispielsweise ist der Informationsflyer der Bundesstiftung in mittlerweile fünfzehn Sprachen erhältlich. Insgesamt gingen im Jahr 2016 insgesamt 6.840 Anträge ein. 6.340 davon wurden an die Bundes- und 500 an die Landesstiftung gerichtet. Im Vergleich zu 2015 bedeutet dies eine Steigerung der Antragsstellung von 16,5 Prozent. Insbesondere in der Bundesstiftung ist ein deutlicher Anstieg der Anträge zu verzeichnen, der sich auch im ersten Quartal 2017 fortsetzt.

Die Beratungsstellen setzen alles daran, um die geflüchteten Schwangeren im Land Rheinland-Pfalz  gut ankommen zu lassen und sie dabei zu unterstützen, sich auf die Schwangerschaft einzulassen. Die Beteiligten beider Stiftungen sind bestrebt, jedem Antrag mit seinen individuellen Besonderheiten gerecht zu werden und gemeinsam mit den Betroffenen eine maßgeschneiderte Lösung zu finden. Art und Höhe der Leistungen richten sich nach den Umständen und Bedürfnissen des Einzelfalles. Alle Materialien der Bundesstiftung stehen unter Bundesstiftung Mutter und Kind: Home zur Verfügung.

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