Gute Pflege auch in Zukunft
BERLIN – Gute Pflege auch in Zukunft: Größte Pflegereform mit über 20 Prozent Leistungsverbesserung – Anlässlich der ersten Beratung im Plenum über das 1. Pflegestärkungsgesetz (Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz) erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, und der Berichterstatter für Pflege, Erwin Rüddel: In Deutschland gibt es immer mehr pflegebedürftige Menschen. Das Statistische Bundesamt rechnet damit, dass die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland von aktuell rund 2,5 auf etwa 3,4 Millionen im Jahr 2030 und 4,5 Millionen in 2050 ansteigen wird. Damit es auch in Zukunft noch gute Pflege für alle Menschen gibt, stellen wir durch zwei Pflegereformen die Weichen neu:
In diesem ersten Reformschritt wird der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Von den insgesamt 3,6 Mrd. Euro Mehreinnahmen ist ein Drittel (also 0,1 Prozentpunkte) für die Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds vorgesehen. Mit dem Pflegevorsorgefonds werden Rücklagen aufgebaut um hohe Beitragssatzsteigerungen zu vermeiden, wenn die geburtenstarken Jahrgänge um das Jahr 2040 herum pflegebedürftig werden.
Für die direkte Verbesserung von Pflegeleistungen stehen 2,4 Mrd. Euro (0,2 Beitragssatzpunkte) zur Verfügung. Unser Ziel ist es, dass die zusätzlichen Mittel schnell bei denjenigen ankommen, die mehr Unterstützung brauchen: Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegekräfte sollen profitieren. Deshalb verbessern wir so schnell wie möglich die Pflegeleistungen und dynamisieren die Leistungen um von vier Prozent, das entspricht 890 Millionen Euro jährlich.
Damit die professionellen Pflegekräfte wieder mehr Zeit für die Pflegebedürftigen haben, senken wir in Pflegeheimen den Schlüssel für Betreuungskräfte von 1 zu 24 pro Pflegebedürftigem auf 1 zu 20. Das schafft auch bessere Arbeitsbedingungen. Denn der Pflegeberuf muss wieder attraktiver werden.
Wir folgen dem Grundsatz „ambulant vor stationär“, indem die Mehrzahl der Leistungen für die häusliche Versorgung vorgesehen sind. Es werden grundsätzlich die Betreuungsleistungen ausgeweitet, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege sowie unterschiedliche Betreuungsformen flexibilisiert und es gibt deutlich höhere Zuschüsse für verbessernde Maßnahmen des Wohnumfelds, also zum Beispiel dem Einbau eines Treppenlifts oder eines Badumbaus.
Damit sind wir auf dem Weg, die Pflege zukunftsfest auszugestalten und treffen parallel die Vorbereitungen für die zweite Stufe der Reform, indem in zwei Modellprojekten das Begutachtungsverfahren und der Versorgungsaufwand der neuen Pflegegrade getestet werden. Das zweite Pflegestärkungsgesetz wird die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs realisieren und spätestens 2017 kommen.


















