Großer Erfolg für die Laien- und Amateurmusik

MAINZ – Großer Erfolg für die Laien- und Amateurmusik – Die Deutsche UNESCO-Kommission und die Kultusministerkonferenz haben auf Vorschlag des Deutschen Musikrates das Instrumentale Laien- und Amateurmusizieren in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Zur Begründung heißt es u.a.: „Das Expertenkomitee würdigt Ihren Vorschlag als intergenerationelle, schichtenübergreifende und interkulturelle Kulturform. Die vielfältigen Organisationsformen sowie die weite Verbreitung sind bemerkenswert. Dies ermöglicht das Mitwirken einer breiten Trägerschaft in ländlichen wie auch urbanen Räumen, für die das Musizieren eine identitätsstiftende und integrative Funktion besitzt.“

Hierzu Peter Stieber, Präsident des Landesmusikrats Rheinland-Pfalz: „ Die Aufnahme des Amateur- und Laienmusizierens in das ‚Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes‘ ist eine Bestätigung der hervorragenden Arbeit, die unsere Verbände der Laienmusik seit Jahrzehnten leisten. Als Fundament des Musiklebens in Rheinland-Pfalz sind die Vereine der Laienmusik zusätzlich auch ein wichtiger Träger der sozialen Gemeinschaft in Städten und Kommunen.“

2014 wurde auf Vorschlag des Deutschen Musikrates und des Deutschen Bühnenvereins, in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Orchestervereinigung, bereits die Deutsche Theater- und Orchesterlandschaft in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen.