Größte Pflegereform mit über 20 Prozent Leistungsverbesserung ist auf dem Weg

Berlin - Rüddel PflegeBERLIN – Größte Pflegereform mit über 20 Prozent Leistungsverbesserung ist auf dem Weg – Die Zunahme an pflegebedürftigen Menschen in unserem Land, besonders mit kognitiven Beeinträchtigungen wie beispielsweise Demenz, erfordert eine umfassende Pflegereform. Die große Koalition wird deshalb in dieser Legislaturperiode zwei Pflegereformen verabschieden, um die Weichen für die Zukunft neu zu stellen. Anlässlich des vorliegenden Referentenentwurfes zur 1. Stufe der Pflegereform (Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz) erläutert der Berichterstatter für Pflege der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Rüddel, die wichtigsten Punkte zur anstehenden Pflegereform, die ab dem 1. Januar 2015 in Kraft treten wird. Für diesen ersten Reformschritt wird der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Dadurch stehen 2,4 Mrd. Euro, also 0,2 Beitragssatzpunkte, zur Gestaltung zur Verfügung und 1,2 Mrd. Euro (0,1 Prozentpunkte) sind durch die Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds von vorneherein gebunden. Durch den Pflegevorsorgefonds wird in den nächsten 20 Jahren ein Vermögen aufgebaut, um die Beitragssätze zu stabilisieren, wenn die Babyboomer um das Jahr 2040 herum pflegebedürftig werden. Die Leistungsbeträge werden bei Inkrafttreten um 4 Prozent dynamisiert, das entspricht rund 890 Millionen Euro jährlich. Hier ist unser erklärtes Ziel, dass der Großteil der zusätzlichen Mittel direkt „am Bett“ ankommt, d.h. dass in erster Linie die Pflegebedürftigen und die Pflegekräfte profitieren werden.

Für eine höhere Attraktivität des Pflegeberufes sind nicht nur angemessene Verdienstmöglichkeiten wichtig, sondern auch eine Arbeitsentlastung. Hierfür werden wir in Pflegeheimen den Schlüssel für Betreuungskräfte von 1 zu 24 pro Pflegebedürftigem auf 1 zu 20 gesenkt werden und zwar in Zukunft für alle Pflegebedürftigen und nicht wie bisher nur für Personen mit kognitiven Einschränkungen. Wir folgen auch bei dieser Reform dem Grundsatz „Ambulant vor Stationär“, indem das Gros der Leistungen für die häusliche Versorgung vorgesehen ist.

Die Leistungserweiterungen auf einen Blick:

•           Dynamisierung um 4 Prozent, d.h. 890 Mio. Euro

•           Ausweitung der Betreuungsleistungen auf bis zu 45.000 Betreuungskräfte – (Schlüssel Betreuungskräfte zu Pflegebedürftigen: 1 zu 20), d.h. 510 Mio. Euro

•           Ausweitung Betreuungsleistungen auf alle ambulant Pflegebedürften – „100 Euro“ für alle, d.h. 290 Mio. Euro

•           Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege sowie unterschiedliche Betreuungsformen können über ein Budget flexibler aufeinander abgestimmt werden, d.h. 450 Mio. Euro zusätzlich

•           Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (pro Maßnahme jetzt 4.000,- Euro) um 30% erhöhen, d.h. 20 Mio. Euro

•           Parallele Einführung in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren einer    zehntägigen Lohnersatzleistung für nahe Angehörige bei einer akut         auftretenden Pflegesituation, d.h. bis zu 100 Mio. Euro

•           Pflegevorsorgefonds, d.h. 1,2 Mio. Euro

Gemeinsam mit dem zweiten Schritt, der 2017 abgeschlossen sein muss, werden die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte angehoben. Das entspricht einer Erhöhung des Leistungsvolumens um 20 Prozent (ohne Vorsorgefonds). Einen solchen Anstieg und die damit verbundenen Möglichkeiten, die Pflege neu zu gestalten, hat es bisher noch nicht gegeben.  Wir werden damit die größte Pflegereform in der Geschichte der Pflegeversicherung einleiten und weitgehende Verbesserungen für Pflegebedürftige, Pflegepersonal und pflegende Angehörige schaffen. In dieser 1. Stufe der Pflegereform bereiten wir uns bereits auf die 2. Stufe vor, indem wir eine Neudefinition der Pflegebedürftigkeit vornehmen und deren Umsetzung in der Praxis testen. Hierdurch werden vor allem Menschen mit kognitiven Einschränkungen wie Demenz und ihre Angehörigen weit stärker als bisher unterstützen. Mit der Schaffung von fünf statt drei Pflegestufen wird noch zielgenauer auf den Grad der Selbständigkeit eingegangen werden können. Hierfür stehen dann weitere 2,4 Mrd. Euro zur Verfügung.

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