„Größerer Einsatz der Länder für die Pflege nötig“

BERLIN – Rüddel fordert „Größerer Einsatz der Länder für die Pflege nötig“ – Der Pflegepolitiker Erwin Rüddel fordert einen runden Tisch für die Pflege gemeinsam mit den Ländern: „In der letzten Legislaturperiode haben wir aus Sicht des Bundes viel für die Pflege getan, sowohl sieben Milliarden jährlich mehr durch die der Pflegeversicherung als auch eine Stärkung der Pflege im Krankenhaus durch die Krankenversicherung.“ Zusätzlich zu einer weiteren Leistungsausweitung in den Sozialversicherungssystemen seien aber auch strukturelle Änderungen in Zusammenarbeit mit den Ländern notwendig.

„Ein großes Problem in der Krankenhauspflege ist, dass die Länder ihren Investitionsverpflichtungen nicht nachkommen. D. h., die Krankenhäuser bekommen die ihnen zustehenden Finanzmittel von den Ländern nicht und müssen deshalb ihre Investitionen über die DRGs finanzieren. Diese Fallpauschalen sind aber eigentlich dazu gedacht, die anfallenden Kosten eines Krankenhaltaufenthaltes zu decken. Die Länder sparen also auf Kosten der Pflegekräfte. Meiner Meinung nach sollten weitere Mittel für die Pflege im Krankenhaus nur dann durch die Krankenversicherung zur Verfügung gestellt werden, wenn die Länder auch eine Investitionsquote garantieren. Die Krankenversicherungsbeiträge sollen in gute Pflege fließen und nicht zur Sanierung der Landeshaushalte herangezogen werden.“

Aber auch in der Altenpflege sieht der Pflegeexperte Gesprächsbedarf. „Im Bereich der Altenpflege wäre mir vor allem an einer Harmonisierung der Standards gelegen. Zum Beispiel muss bundesweit geregelt sein, wie zukünftig mit zweijährig ausgebildeten Pflegekräften umgegangen wird. Durch die Pflegeberufereform erhalten die Auszubildenden nach zwei Jahren einen Abschluss. Da Pflegehelfer in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen, erwarte ich nicht nur eine einheitliche Anerkennung sondern vor allem auch einen Entschluss darüber, in welchem Umfang die erworbenen Kompetenzen eingesetzt werden dürfen und dementsprechend auch auf die Fachkraftquote angerechnet werden können. Baden-Württemberg hat hier meiner Meinung nach einen bedenkenswerten Weg gewählt, in dem die zweijährig ausgebildeten Pflegekräfte bis zu einem gewissen Anteil hälftig auf die Fachkraftquote angerechnet werden dürfen. Je mehr Kompetenzen eine Pflegekraft einsetzen kann, desto besser kann auch die Entlohnung sein.“ Aber auch in anderen Bereichen sieht der Gesundheitspolitiker Harmonisierungsbedarf, beispielsweise bei den benötigten Sprachkenntnissen ausländischer Pflegekräfte oder im Ordnungsrecht. „Eine Angleichung der baulichen Anforderungen würde auch einen Beitrag zur Entbürokratisierung leisten“.

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