Glück im Unglück hatten zwei Männer bei einem Unfall in Koblenz
Glück im Unglück hatten gleich zwei Männer, die am frühen Montagmorgen in Koblenz in einen Verkehrsunfall verwickelt waren. Kurz vor 03.00 Uhr wechselte ein 23jähriger Fußgänger in der Burgstraße die Straßenseite. Der Neuwieder trat völlig unvermittelt hinter den Pfeiler-Arkaden Höhe „Irish-Pub“ heraus auf die Fahrbahn und wurde von einem aus Richtung Florinsmarkt herannahenden KIA erfasst. Der Fußgänger wurde auf die Motorhaube des KIA „aufgeladen“, schlug mit dem Kopf auf der Frontscheibe auf, so dass diese komplett zersprang. Die Verletzungen des 23 Jährigen fielen unter den gegebenen Umständen vergleichsweise glimpflich aus: Gehirnerschütterung und einige Abschürfungen und Prellungen an Armen und Schulter. Der junge Neuwieder wurde dennoch vorsorglich in ein Koblenzer Krankenhaus eingeliefert und zur Beobachtung da behalten. Zur Klärung der Unfallursache wurde ihm ferner eine Blutprobe entnommen.
Glück hatte aber auch der Autofahrer: Es gab mehrere Zeugen, die den oben geschilderten Hergang bestätigten und dem KIA-Fahrer bescheinigten, dass er praktisch keine Chance hatte, den Zusammenprall mit dem Fußgänger zu vermeiden. Das war wichtig, denn der Autofahrer hatte Alkohol getrunken, nicht viel aber immerhin: Der von dem 49 Jährigen absolvierte Test blieb nur wenige Hundertstel unter dem gesetzlichen Grenzwert von 0,5 Promille für ein entsprechendes Ordnungswidrigkeiten Verfahren einschließlich obligatorischem Fahrverbot. Was viele Autofahrer allerdings nicht wissen oder nicht bedenken: Dieser Grenzwert gilt nur dann, wenn er bei einer Verkehrskontrolle ohne auslösenden Anlass festgestellt wird. Kommt es dagegen zu einem Unfall, prüfen die Gerichte bereits ab einem Wert von 0,3 Promille, ob nicht zumindest ein Mitverschulden des Fahrers vorliegen könnte.
Dieses Beispiel belegt daher sehr anschaulich, wie riskant es für motorisierte Verkehrsteilnehmer ist, sich an die Promillegrenze „heran zu trinken“. Nach dem Motto: „Ein oder zwei Gläschen Bier gehen schon.“ Der Sachschaden am KIA beläuft sich auf 3.000 Euro.