Gewerkschaft ver.di kritisiert die Pläne des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministers zur Einführung einer Arbeitsquarantäne scharf

RHEINLAND-PFALZ – Gewerkschaft ver.di kritisiert die Pläne des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministers zur Einführung einer Arbeitsquarantäne scharf

In einer Pressemitteilung des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit vom 29. März 2022 kündigt Gesundheitsminister Clemens Hoch die landesweite Einführung der Möglichkeit der Arbeitsquarantäne an. Dies würde bedeuten, dass die Absonderungspflicht für symptomfreie, aber Covid-positive Beschäftigte entfällt, da sie trotz gesicherter Infektion die Arbeitsstätte besuchen sollen. Der Gesundheitsminister begründet diese Maßnahme mit der Entlastung der Betriebe bezüglich personeller Engpässe, die durch die Einhaltung der aktuellen Absonderungsregelungen entstehen.

„Mit der Einführung einer derartigen Arbeitsquarantäne, wird den Arbeitgebern ein Instrument an die Hand gegeben, mit dem sie ihre ökonomischen Interessen auf Kosten des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten durchsetzen können. Eine Ansteckung weiterer Beschäftigter würde so billigend in Kauf genommen, mit allen damit verbundenen Risiken für den einzelnen Beschäftigten und dessen soziales Umfeld. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist das ein Skandal und ein klarer Bruch mit den Verpflichtungen der Arbeitgeber zur Arbeitssicherheit“, so Michael Blug, Landesleiter der Gewerkschaft ver.di Rheinland-Pfalz-Saarland. „Weiterhin sehen wir die Einbeziehung der gesetzlichen Interessenvertretungen, also der Betriebs- und Personalräte als obligat, da es sich hierbei um eine Frage der betrieblichen Ordnung und des betrieblichen Gesundheitsschutzes handelt. Das kann nicht einfach über die Köpfe der gesetzlichen Interessenvertretungen der Beschäftigten vor Ort in Betrieben entschieden werden“, so Blug weiter.

Besondere Erwähnung widmet der Gesundheitsminister dem hohen Krankenstand im Gesundheitswesen, der unter anderem mit den aktuellen Quarantäneregelungen einhergeht. Hoch erwartet hier bundeseinheitliche Regelungen, dass infiziertes und ansteckendes Personal sich nicht mehr in die Absonderung begeben müssen, bis dahin werde Rheinland-Pfalz das jedoch in einer eigenen Absonderungsverordnung entsprechend regeln. Nach den Vorstellungen des Gesundheitsministers soll das infizierte Pflegepersonal dann die infizierten Patienten bzw. Bewohnern versorgen.

„Unter den Gesichtspunkten, dass wir wissen, dass auch mit Dreifachimpfung wiederholte Ansteckungen – auch mit derselben Virusvariante- möglich sind, dass es verschiedene Virusvarianten gibt und dass ein Ansteckungsrisiko unmittelbar von der (in den meisten Fällen unbekannten) Viruslast abhängt, ist das Risiko, dem die Beschäftigten und die Patienten in einem solchen Szenario ausgesetzt werden, nicht kalkulierbar. Klar ist aber, dass beide Gruppen so einem massiv erhöhten Risiko ausgesetzt werden, krank bzw. noch kränker zu werden. Der eklatante Personalmangel im Gesundheitswesen besteht nicht erst seit der Corona-Pandemie, er wurde durch sie nur noch verdeutlicht. Weder Bund noch Land haben bis dato wirksame Maßnahmen dagegen entwickelt, geschweige denn umgesetzt. Und wieder wird diese anhaltende Verfehlung der Politik auf dem Rücken der Beschäftigten des Gesundheitswesens abgeladen, indem man sie einem noch höheren Gesundheitsrisiko aussetzt und sogar die zusätzliche Belastung im Krankheitsfall noch weiter steigert.“ kritisiert Frank Hutmacher, Fachbereichsleiter für Gesundheit, Soziales, Bildung und Wissenschaft der ver.di Rheinland-Pfalz-Saarland.

Landes- und Bundespolitik fahren hier offensichtlich –ohne es klar aussprechen zu wollen und unter Inkaufnahme sämtlicher Gesundheitsrisiken- die Strategie der Durchseuchung. Am Ende bezahlen die Beschäftigten und deren Familien mit ihrer Gesundheit, um wirtschaftliche Einbußen von Betrieben abzuwenden und die politischen Versäumnisse im Gesundheitswesen aufzufangen.

Aus Sicht der Gewerkschaft ver.di ist die Einführung einer Arbeitsquarantäne in keiner Weise haltbar.

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